ÜBER UNS

Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Gewerbetreibende

PRÄAMBEL.

Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen (die „allgemeinen Geschäftsbedingungen“) stellen die alleinige Grundlage für die Geschäftsbeziehung der Parteien dar. Sie sollen die für jegliche Produktbestellungen der Marke „GRAD®“ bei der Gesellschaft BURGER ET CIE SAS, ZI BOIS L’ABBESSE, 68660 LIEPVRE – FRANKREICH (nachstehend der „Verkäufer“) durch seine in Deutschland und Österreich ansässigen Kunden (nachstehend der oder die „Kunde(n)“) geltenden Bedingungen festlegen.

Der Verkäufer und der Kunde werden gemeinsame „die Parteien“ genannt.

Da die Parteien ihren Sitz in zwei unterschiedlichen Ländern der Europäischen Union haben, was der Vertragsbeziehung einen Auslandsbezug gibt, und wenn der Kunde keine gegenteilige Auffassung zum Ausdruck bringt, vereinbaren sie, ihre Beziehung französischem Recht zu unterwerfen.

Folglich impliziert jegliche Bestellung (nachfolgend die „Bestellung(en)“) an den Verkäufer gemäß den Bestimmungen des Artikels L. 441-1 des französischen Handelsgesetzbuchs „Code de commerce“ notwendigerweise als grundlegende und entscheidende Bedingung die vollständige, umfassende und vorbehaltlose Annahme vorliegender allgemeiner Geschäftsbedingungen, die die alleinige Grundlage der Geschäftsbeziehung darstellen, durch den Kunden.

Jegliche gegenteilige Bedingungen und insbesondere jegliche allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Kunden, einschließlich seiner etwaigen Einkaufsbedingungen und Bestellscheine, sind folglich gegenüber dem Verkäufer unwirksam, außer sie werden vom Verkäufer zuvor schriftlich akzeptiert.

Die Tatsache, dass der Verkäufer zu einem bestimmten Zeitpunkt irgendeine der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geltend macht, kann nicht als Verzicht ausgelegt werden, irgendeine dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit nach Ermessen des Verkäufers ohne weitere Formalität als ihre Onlinestellung auf der Internetseite https://pro.grad-system.com/de/profi-bereich/ oder ihren Versand per E-Mail an den Kunden geändert werden. Nur die letzte Version oder diejenige am Datum des Eingangs beim Verkäufer der Angebotsannahme durch den Kunden ist gültig. Diese Änderungen verleihen dem Kunden keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Verkäufer verkauften Produkte, und dies zusätzlich zu etwaigen Sonderbedingungen, die gegebenenfalls für das jeweilige Produkt gelten.

Bei Widerspruch zwischen vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und produkt- oder kundenspezifischen Sonderbedingungen haben die Sonderbedingungen Vorrang.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen die Klauseln und Bedingungen für den Verkauf der Produkte der Marke „GRAD®“, die vom Verkäufer an seine deutsche und ausländische Kundschaft verkauft werden, festlegen, und zwar für:

  • Elemente für Terrassen- und Fassadenverkleidungen, die von Lieferpartnern des Verkäufers hergestellt und von diesem modifiziert werden können;
  • Unterkonstruktionen für Terrassen- und Fassadenverkleidungen der Marke „GRAD®“, die direkt vom Verkäufer hergestellt werden.

Sonderbedingungen zu den verkauften Produkten können auf dem Bestellschein der Produkte zu finden sein. Wenn dies der Fall ist, haben diese Bedingungen Vorrang vor jeglichen anderen Vertragsbedingungen.

Die Informationen, Preise und Angaben in den Katalogen und Prospekten des Verkäufers dienen der Information und können jederzeit geändert werden. Der Verkäufer besitzt das Recht, jegliche Änderungen daran vorzunehmen, die ihm gegebenenfalls zweckdienlich erscheinen.

ARTIKEL 1 – AUFTRAGSERTEILUNG

Im Rahmen ihrer Geschäftsentwicklung hat die Gesellschaft BURGER ET CIE eine Tochtergesellschaft deutschen Rechts ins Handelsregister eingetragen, deren Zweck es ist, durch ihr angestelltes Personal ihre Tätigkeit in Deutschland und Österreich auszubauen. Diese ist mit der Rechtsform einer GmbH unter der Bezeichnung „GRAD CONCEPT GMBH“ ins zuständige Handelsregister eingetragen. Sie hat ihre Sitz an der Adresse: Scheerbünd 6 – 77654 OFFENBURG – DEUTSCHLAND.

Der Kunde bestätigt, hierüber informiert zu sein.

Folglich stimmt der Kunde zu, einen Verkauf abzuschließen, indem er direkt mit der SAS französischen Rechts BURGER ET CIE SAS mit Sitz ZI BOIS L’ABBESSE – 68660 LIEPVRE – Frankreich einen Vertrag eingeht, der französischem Recht unterliegt.

Vertragsdokumente

Nach Erteilung eines vom Verkäufer akzeptieren Auftrags kommt unter französischem Recht ein Verkaufsvertrag (nachfolgender der „Vertrag“) zustande; seine Erfüllungs- und Abschlussmodalitäten werden durch die nachstehend in absteigender Prioritätsreihenfolge aufgeführten Dokumente dargelegt, wobei im Falle eines Widerspruchs das vorhergehende vor dem darauf folgenden gilt:

  • Der von der Gesellschaft BURGER ET CIE ausgestellte Bestellschein;
  • Die von der Gesellschaft BURGER ET CIE ausgestellte Auftragseingangsbestätigung;
  • Etwaige Verkaufssonderbedingungen;

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

Bei Zustandekommen des Vertrags vereinbaren die Parteien den Vertragscharakter der nachstehend aufgeführten Dokumente, die umfassend auf die Beziehung zwischen den Parteien anzuwenden sind:

  • Die Grafikcharta für die Nutzung der Marke „GRAD®“,
  • Alle Leitfäden und Anleitungen mit den Empfehlungen und Richtlinien des Verkäufers zum Anbringen und zur Instandhaltung der Produkte der Marke „GRAD®“, die unter folgenden Links zu finden sind: http://www.grad-system.com/de/

Der Vertrag und die vorstehend aufgeführten Dokumente stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar.

Sie annulliert und ersetzt jegliche früheren oder gegenwärtigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zum gleichen Gegenstand.

1.2 Bedingungen für die Auftragserteilung

Bei nach Deutschland und Österreich gelieferten Produktbestellungen wird der jeweilige Kunde bei Fragen zu einer Bestellung, zum Preis, im Streitfall oder bei jeglichem anderen Problem zur Geschäftsbeziehung der Parteien gebeten,

  • oder ein Schreiben an die deutsche Tochtergesellschaft BURGER ET CIE an folgende Adresse:

GRAD CONCEPT GMBH

Scheerbünd 6

77654 OFFENBURG

  • zu senden oder per elektronischem Datenaustausch (EDI) zu kommunizieren.

Die vom Kunden getätigte Bestellung wird erst fest und endgültig, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich angenommen wird, was per Post oder E-Mail erfolgen kann, oder wenn der Kostenvoranschlag schriftlich akzeptiert wird oder eine Eingangsbestätigung für die Bestellung gesandt wurde, die im Rahmen der verfügbaren Lagerbestände gilt.

Die Eingangsbestätigung für die Bestellung führt etwaige Änderungen der besonderen Eigenschaften der Bestellung durch den Verkäufer an, wenn es nicht möglich ist, die ursprünglich vom Kunden an den Verkäufer getätigte Bestellung auszuführen. Die vorgenommenen Änderungen müssen vom Kunden schriftlich bestätigt werden, woraufhin seine Bestellung bearbeitet wird.  Wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab Erhalt der Änderungen schriftlich antwortet, wird das als stillschweigende Zustimmung angesehen.

Der Verkäufer akzeptiert keine Annullierung oder Änderung einer bereits in der Ausführung oder Fertigstellung begriffenen Bestellung des Kunden, außer er hat ihr zuvor schriftlich zugestimmt.

Bei Annullierung einer Bestellung durch den Kunden nach Annahme durch den Verkäufer, egal aus welchem Grund, mit Ausnahme eines Falls höherer Gewalt, kann der Verkäufer dem Kunden als Vertragsstrafe einen Betrag von 20 % des Nettogesamtpreises als Schadensersatz für den vom Verkäufer infolge der Annullierung der Bestellung entstandenen Schaden in Rechnung stellen.

Bei ausnahmsweiser Rücknahme wird ein Abschlag von mindestens 20 % auf den Nettoverkaufspreis der betroffenen Produkte vorgenommen.

Die im EDV-Bestellbearbeitungssystem des Verkäufers gespeicherten Daten stellen den Beweis zum Beleg aller mit dem Verkäufer abgeschlossenen Transaktionen dar.

1.3 Vorauszahlungen und Sicherheiten

Für den Fall, dass der Verkäufer ein Zahlungsfähigkeitsproblem feststellt, behält er sich das Recht vor, vom Kunden vor Versand der Produkte die vollständige Zahlung des Bestellbetrags oder jeglicher vom Verkäufer nach eigenem Ermessen festgelegter Anzahlung zu fordern.

Hierfür wird die SAS BURGER ET CIE dem Kunden eine Proforma-Rechnung senden.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, auch während der Ausführung der Bestellung eine Sicherheit zu fordern, um die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zu gewährleisten. Im Falle einer Weigerung können alle getätigten Bestellungen oder kann ein Teil der getätigten Bestellungen annulliert werden.

1.4. Nicht verbindliche Produktdarstellung

Die Informationen zu den präsentierten Produkten werden von der SAS BURGER&CIE oder von den Abteilungen der Gesellschaft GRAD CONCEPT GMBH geliefert.

Die SAS BURGER&CIE oder ihre Tochtergesellschaft nach deutschem Recht GRAD CONCEPT GMBH können somit dem Kunden jederzeit ein für seine Bestellung geeigneteres Produkt vorschlagen, insbesondere hinsichtlich der Holzart, der Komponenten und Abmessungen des betroffenen Produkts.

Die SAS BURGER&CIE oder ihre Tochtergesellschaft nach deutschem Recht GRAD CONCEPT GMBH behält sich die Möglichkeit vor, die betroffene Bestellung in Abstimmung mit dem Kunden und ohne Vertragsstrafe zu ändern.

Die Gesellschaft BURGER ET CIE behält sich das Recht vor, jederzeit jegliches Produkt, das nicht mehr den tatsächlichen Erwartungen ihrer Kunden entspricht, aus ihren Kataloge, Prospekten oder kommerziellen Angeboten zu entfernen. Die Gesellschaft BURGER ET CIE behält sich die Möglichkeit vor, den Vertrieb der betroffenen Produkte einzustellen.

 

ARTIKEL 2 – PREISE

2.1 Preisbedingungen

Die Produktpreise werden von der BURGER UND CIE (oder ersatzweise ihre Tochtergesellschaft GRAD CONCEPT GMBH) durch die am Bestell- oder Lieferdatum geltenden Preisbedingungen und, gegebenenfalls, durch das besondere Angebot an den Kunden mit dem für die bestellten Produkte oder Leistungen geltenden Preis festgelegt.

Alle Kaufnebenkosten (Versandkosten, Zollgebühren, Versicherungskosten) werden von den Parteien von Fall zu Fall entsprechend den am Bestelldatum geltenden rechtlichen Bestimmungen festgelegt. Sie bleiben grundsätzlich, wenn keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, zu Lasten des Kunden.

Die Kataloge sind unter folgenden Links verfügbar: http://www.grad-system.com/de.

Nur ein schriftlicher Kostenvoranschlag oder die Auftragseingangsbestätigung des Verkäufers gilt. Bei Widerspruch zwischen einem Kostenvoranschlag und einer Auftragseingangsbestätigung haben die Angaben in der Auftragseingangsbestätigung Vorrang.

Die Preise, Informationen und Beschreibungen in den Katalogen, Prospekten, mündlich oder per Telefon dienen nur der Orientierung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jegliche Änderung vorzunehmen, die er für zweckdienlich und erforderlich hält; nur der schriftliche Kostenvoranschlag gilt.

Die Preise werden netto in Euro angegeben.

Preisangebote des Verkäufers erfolgen für eine bestimmte Materialmenge.

Die angegebenen Preise gelten nicht mehr bei Teilbestellung, Bestellung mit gestaffelter Lieferung oder Änderung auch nur eines Elements des ursprünglichen Angebots ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers.

2.2 Gültigkeitsdauer

Die Angebote oder Kostenvoranschläge sind ab ihrem Erstellungsdatum für einen (1) Monat gültig; für Bestellungen nach Ablauf dieser Frist von einem (1) Monat ist eine schriftliche Bestätigung von Seiten des Verkäufers erforderlich.

ARTIKEL 3 – LIEFERBEDINGUNGEN

3.1 Lieferfristen

Natürlich versteht sich eine Lieferung als Übergabe in den Besitz der gesamten, beim Verkäufer bestellten Sache.

Die nachstehend angegebenen Lieferfristen des Verkäufers für Bestellungen nach Deutschland dienen nur der Orientierung und werden vom Verkäufer keinesfalls garantiert. Sie betragen: 10 bis 15 Kalendertage.

Bei maßgefertigten Bestellung wird dem Kunden eine ungefähre Lieferfrist mitgeteilt.

Ein Lieferverzug der Produkte kann keinesfalls Folgendes zugunsten des Kunden nach sich ziehen:

– die Gewährung von Schadensersatz;

– die Zahlung von Strafen; und/oder

– die Annullierung der Bestellung.

Der Verkäufer kann keinesfalls haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung des Vertrags oder der laufenden Bestellung bedingt ist durch einen als Pandemie eingestuften Virus oder eine von den nationalen Behörden einer der Parteien bestätigte Epidemie, der/die aufgrund der von den Behörden beschlossenen Einschränkungen oder der Gesundheitssituation (Schutz der Kundschaft und/oder der Angestellten) zu einer verringerten Wirtschaftstätigkeit führt, durch einen Streik, einen Brand, eine Überschwemmung, ein administratives Hindernis, einen Fabrikations- oder Werkzeugunfall, vollständige oder teilweise Energie-, Transportmittel- oder Rohstoffknappheit, eine Änderung der Import- oder Handelsbedingungen, einen Stillstand von Motorkraft oder allgemein jegliche Gegebenheit, die nicht im Einflussbereich des Verkäufers liegt, nach Abschluss der Verkaufs auftritt und seine Ausführung unter normalen Bedingungen vollständig oder teilweise verhindert, sowie durch einen Fall höherer Gewalt im Sinne der Rechtsprechung der französischen Gerichtsbarkeiten.

Wenn die Verhinderung vorübergehend ist, wird die Erfüllung der Pflicht ausgesetzt.

Die Parteien bemühen sich jedoch, die Folgen soweit möglich zu minimieren.

Wenn die Verhinderung jedoch endgültig ist, also ab 30 Tagen, werden die Parteien unter den Bedingungen der Artikel 1351 bis 1351-1 des französischen bürgerlichen Gesetzbuchs „Code Civil“ von ihren Pflichten freigestellt.

3.2 Transport

Die Produkte reisen stets auf Risiko und Gefahr des Kunden, der die Produkte bei deren Abnahme in Anwesenheit des Liefernden/Spediteurs überprüfen und sofort jegliche zweckdienliche und genaue Einschränkungen durch Erklärung von Vorbehalten gegenüber dem Spediteur machen muss, dies unter den in Artikel L. 133-3 des französischen Handelsgesetzbuchs „Code de commerce“ angeführten Bedingungen (Vorbehalte auf dem Empfangsschein, bestätigt per Einschreiben innerhalb von drei Kalendertagen ohne Feiertage).

Jeglicher Verzug und jegliche Abweichung der Lieferung, deren auf den Lieferscheinen angekündigten Mengen (erwartete Produkte und Paletten) Letzteren nicht entsprechen, muss auf der Empfangsbestätigung des Spediteurs vermerkt werden.

Achtung: Wenn auf dem Frachtbrief des Spediteurs keine Vorbehalte vermerkt sind, muss der Kunde, der die Ware abnimmt, das Verschulden des Spediteurs beweisen. Ansonsten können der Spediteur oder der Verkäufer nicht zur Haftung gezogen werden.

Wenn die Abweichung nicht festgestellt wurde (nicht offensichtlicher Schaden) oder wenn der Fahrer den Vorbehalt durch einen schriftlichen Gegenvermerk anfechtet oder wenn der Vorbehalt auf der Empfangsbestätigung nicht rechtlich gültig (ungenau, falsch oder nicht begründet) ist, sendet der Kunde innerhalb von 72 Stunden nach der Lieferung ein Einschreiben mit Rückschein oder eine E-Mail an folgende Adresse: info@gradconcept.com.

Der Verkäufer ist keinesfalls für einen durch den Spediteur oder eine Vorbereitung der Unterkonstruktionen, auf die die vom Verkäufer verkauften Produkte kommen sollen, verursachten Lieferverzug haftbar.

Nach dieser Frist wird jegliche Lieferung, insbesondere an eine Logistikplattform, als konform angesehen und es kann keine Reklamation mehr erfolgen. Die Haftung des Verkäufers ist im Rahmen der Einhaltung des unter Artikel 4 vorliegender allgemeiner Geschäftsbedingungen beschriebenen Verfahrens auf den Ersatz oder die Erstattung der als defekt oder fehlend bestätigte Produkte begrenzt.

Außerdem kann der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden, wenn die verkauften Produkte unter für ihre Art nicht normalen oder nicht geeigneten Bedingungen gelagert werden.

Um eine Lieferung der Produkte des Verkäufers unter den besten Bedingungen zu gewährleisten, vereinbaren der Spediteur und der Kunde einen Liefertermin, den dieser einhalten muss. Ansonsten kann der Verkäufer dem Käufer die Kosten für die Lagerung in den Lagern des Spediteurs zu einem Preis in Rechnung stellen, der über den 6. Werktag Lagerung durch den Spediteur hinaus auf 10 € netto festgelegt werden kann.

Sollte der Kunde ein Verschieben des Liefertermins erbitten, das ausdrücklich vom Verkäufer akzeptiert wird, übernimmt der Kunde alle Lager-, Umschlags- und Versicherungskosten für seine Bestellung in Verbindung mit dem verschobenen Liefertermin.

3.3. Äußere Umstände, die die Lieferungen beeinträchtigen 

Die Parteien vereinbaren, dass das Auftreten bestimmter äußerer Umstände im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen, die die Bedingungen höherer Gewalt nicht erfüllen und die Lieferungen beeinträchtigen (wie Sperrung von Industrieniederlassungen oder Lagergebäuden oder Transportachsen, offensichtlicher Rohstoffmangel mit Ankündigungsfrist, Gesundheitskrise, Klimarisiken außerordentlicher Tragweite usw.) zu einer Haftungsbefreiung führen können.

Die Partei, die unter derartigen Umständen leidet, informiert die andere Partei innerhalb einer Frist von 5 Werktagen darüber, um schnellstmöglich gemeinsam mit ihrem Vertragspartner eine Lösung zu finden.

3.4. Liefermodalitäten

Vor Auftragserteilung stellt der Kunde die Zugänglichkeit seines Lieferorts unter den nachstehend beschriebenen Bedingungen sicher.

Wenn die Parteien keine vorherige Vereinbarung getroffen haben, erfolgt das Entladen am Fuße des LKWs an der vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Adresse an einem für 38/44-Tonnen-Sattelzüge mit einer Länge von 15 Metern zugänglichen Ort an einer Abladestelle, die die für das Entladen der bestellten Produkte erforderlichen logistischen Mittel besitzt.

Ansonsten informiert der Kunde den Verkäufer bei der Erteilung der ersten Bestellung unter folgender Adresse darüber: info@gradconcept.com.

In einer derartigen Situation wird die Lieferung mit schriftlichem Einverständnis des Kunden und gemäß den Erfordernissen der Lieferung und bestellten Produkte durchgeführt mit:

  • einem LKW mit so genanntem Kastenaufbau (9 Meter Länge) für einen Aufpreis von 45 € netto, der dem Kunden vom Verkäufer in Rechnung gestellt wird,
  • einem 38/44-Tonnen-LKW mit Ladebordwand für einen Aufpreis von 45 € netto, der dem Kunden vom Verkäufer in Rechnung gestellt wird (wenn die Fracht ein Gewicht von 500 kg und eine Länge von 2,30 m nicht überschreitet),
  • einem LKW mit so genanntem Kastenaufbau (9 Meter Länge) mit einer Ladebordwand für einen Aufpreis von 90 € netto, der dem Kunden vom Verkäufer in Rechnung gestellt wird.

Es erfolgt kein Handling (insbesondere Lieferung in ein Stockwerk,…) und keine Installation durch den Spediteur.

Der Kunde ist zuständig für die Entgegennahme, Einlagerung und den Lagerort der Produkte an der bei der Bestellung angegebenen Adresse. Nur der Spediteur ist befugt, über den am besten geeigneten Zufahrtsweg zum Entladen der Produkte zu entscheiden. Es wird vermerkt, dass die Lieferung an der Grundstücksgrenze an einem für den LKW leicht und risikofrei zugänglichen Ort erfolgt.

Sollten die tatsächlichen Gegebenheiten der Anlieferzufahrt das Entladen der Ware physisch unmöglich machen, behält sich der Spediteur das Recht vor, die Lieferung zu annullieren.

In diesem Fall bleiben die Lieferkosten und alle Zusatzkosten (Lagerung, Kosten für den Rücktransport der Lieferung) zu Lasten des Kunden.

ARTIKEL 4 – REKLAMATIONSMODALITÄTEN – BEDINGUNGEN FÜR RETOUREN

4.1 Reklamationsmodalitäten bei Erhalt der Bestellung durch den Kunden

Der Kunde muss eine Abnahmekontrolle durchführen, um die einwandfreie Qualität des Produkts festzustellen und bei der Lieferung sämtliche, für erforderlich angesehene Einschränkungen durch Erklärungen von Vorbehalten vorzunehmen (tatsächlich erhaltene Produktmenge/Paletten; Bruch; Mängel, festgestellte Verluste,…), indem er sie auf dem hierfür vom Spediteur zur Verfügung gestellten, geeigneten Dokument (Frachtbrief) beschreibt und dort die Referenzen des betroffenen Produkts, seine Menge und die Gründe, die die Vorbehalte rechtfertigen und beschreiben, anführt. Da der Vermerk „unter Vorbehalt der Entfernung der Verpackung“ keinerlei Wert besitzt, kann dieser nicht als eindeutig beschriebener Vorbehalt angesehen werden.

Da der Frachtbrief aus mehreren Blättern besteht, eines für jede Partei der Transportleistung (Spediteur, Verkäufer, Kunde), wird vermerkt, dass bei Inanspruchnahme der Haftung des Spediteurs im Rahmen eines gütlichen oder gerichtlichen Streitfalls nur die vom Spediteur aufbewahrte Version des Frachtbriefs gilt.

Wenn der Kunde denkt, dass das (die) Produkt(e), das (die) Gegenstand der Bestellung ist (sind), defekt ist (sind), darf (dürfen) diese(s) nicht installiert werden.

Nach seiner Kontrolle besitzt der Kunde eine Frist von zwei (2) Tagen nach Abnahme der Produkte, um eine Reklamation wegen offensichtlicher Mängel oder Konformitätsmängel des gelieferten Produkts in Bezug auf das bestellte Produkt oder den Lieferschein vorzunehmen, indem er dem Verkäufer eine Mitteilung schickt und die erforderlichen Fotos zur Identifizierung des angeführten Mangels beifügt, und zwar per:

− Einschreiben mit Rückschein; oder per

− E-Mail an die Rechtsabteilung des Verkäufers unter folgender Adresse: info@gradconcept.com.

Die vorstehend festgelegte Frist betrifft alle offensichtlichen Mängel und Konformitätsmängel des Produkts, die nicht vom Spediteur der Produkte verursacht wurden.

Die Reklamation des Kunden muss unbedingt von einem Farbfoto des betroffenen Produkts und einem Foto seines Strichcodes begleitet werden. Der Verkäufer wird keine Retoure akzeptieren, wenn er dem Kunden nicht zuvor seine schriftliche Zustimmung mitgeteilt hat.

Nach Ablauf der Frist von zwei (2) Tagen gelten die Produkte als konform mit der Bestellung.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine nach Ablauf dieser Frist von zwei (2) Tagen getätigte Reklamation nicht mehr zu bearbeiten oder zu prüfen.

Jeglicher Warenrücksendung muss zuvor zwischen dem Verkäufer und dem Kunden durch einen von den Parteien erstellten Rücksendeschein schriftlich zugestimmt werden. Jegliche, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers retournierte Ware wird dem Kunden zur Verfügung gehalten. Dabei werden ihm die Lagerhaltungskosten in Rechnung gestellt. Eine derartige Situation führt nicht zur Ausstellung irgendeiner Gutschrift oder deren Ersetzung.

Nachdem der Verkäufer einer Reklamation zugestimmt und bestätigt hat, dass bestimmte, dem Kunden verkaufte Produkte (Beispiel: Terrassendielen, Fassadenverkleidung, usw.) trotz einer leichten Beschädigung des Produkts und Mängeln, die vom Verkäufer als unter guten Bedingungen verwendbar erachtet werden, nutzbar bleibt, kann nach Abstimmung der Parteien mittels einer Teilgutschrift, die anteilsmäßig in Bezug auf den Verschnitt vom Verkäufer berechnet wird, eine Bezahlung stattfinden.

4.2 Garantie – Haftung des Verkäufers

  • Garantie

Für die vom Verkäufer unter der Marke „GRAD®“ vertriebenen Produkte gilt eine von der SAS BURGER ET CIE gewährte gewerbliche Garantie, deren Anwendungsbedingungen (Anwendungsbereich, Ausschlüsse, von der gewerblichen Garantie gedeckte Produkte) auf der Internetseite https://pro.grad-system.com/garanties-commerciales/ zu finden sind.

Bei Inanspruchnahme der vom Verkäufer angebotenen gewerblichen Garantie durch einen ihrer Begünstigten, liefert Letzterer dem Verkäufer alle Dokumente, die es ihm ermöglichen, die Instandhaltung der verkauften Produkte gemäß den fachlichen Empfehlungen des Verkäufers zu beweisen (Beispiel: eine Kopie der Kaufrechnung der empfohlenen Pflegeprodukte).

Gemäß Artikel 6 der allgemeinen Geschäftsbedingungen muss ein Kunde, der die vom Verkäufer verkauften Produkte weiterverkauft, deren Nutzer über die vom Verkäufer oder seinen Lieferpartnern herausgegebenen fachlichen Empfehlungen informieren, vorausgesetzt sie wurden vom Verkäufer ordnungsgemäß kommuniziert.

Derartige Empfehlungen beziehen sich insbesondere auf Tipps zum Verlegen/zur Installation/zur Instandhaltung der Produkte wie der Durchführung von zwei Pflegemaßnahmen pro Jahr an den Dielenbelagsteilen der Produkte der Marke „GRAD®“.

Die vom Verkäufer angebotene gewerbliche Garantie betrifft nur die direkt vom Verkäufer verkauften und hergestellten Produkte der Marke „GRAD®“ und bezieht sich nicht auf die Arbeitsleistung (einschließlich der Kosten für das Anbringen und Entfernen), die für ihre Installation erforderlich ist.

Der Kunde teilt dem Verkäufer jeden etwaigen Mangel der Produkte in Form einer Mitteilung innerhalb von sieben (7) Tagen nach Feststellung des angeführten Mangels durch den Kunden mit und fügt dabei unbedingt Folgendes bei:

  • ein Farbfoto des betroffenen Produkts,
  • ein Foto seines Strichcodes,
  • einen Kaufbeleg zur etwaigen Inanspruchnahme der gewerblichen Garantie.
  • Haftung

Als Hersteller von Unterkonstruktionen der Marke GRAD® ist der Verkäufer für die Herstellung seiner Produkte verantwortlich und übernimmt gegenüber seinem Kunden alle gesetzlichen Gewährleistungen und die ihm als direkter Hersteller dieser Produkte obliegende Haftung.

Als Wiederverkäufer der von seinen Lieferpartner hergestellten Produkte für Dielenbeläge ist der Verkäufer an die ihm als Wiederverkäufer dieser Produkte obliegenden gesetzlichen Gewährleistungen und Haftungen gegenüber seinem Kunden, einen Fachmann desselben Fachgebiets, gebunden.

Jeglicher Kunde bestätigt, da er Fachmann desselben Fachgebiets ist wie der Verkäufer, über die erforderlichen Kompetenzen zu verfügen, um selbst offensichtliche Mängel an der beim Verkäufer gekauften Ware festzustellen, um jeglichen Konformitätsmangel bei deren Abnahme innerhalb einer Frist von 7 Tagen geltend zu machen.

Infolgedessen kann er in der Folge, wenn bei Abnahme der Produkte kein Vorbehalt angemeldet wurde, keinen offensichtlichen Konformitätsmangel oder anderen Mangel, den er als Fachmann berechtigterweise erkennen musste, geltend machen.

Im Falle von Schadensfällen an den vom Verkäufer weiterverkauften Produkte für Dielenbeläge und Fassadenverkleidungen schränkt dieser den Umfang seiner Haftung, vorbehaltlich des Vorliegens schweren Verschuldens, ausdrücklich auf die Kosten für eine Ersetzung dieser Produkte ein, die gemäß der Nutzungsdauer der Produkte, die den Schaden erlitten haben, und dem Datum des Auftretens der Mängel, die den Schaden darstellen, berechnet werden, und zwar unter Ausschluss jeglicher anderer Entschädigung (insbesondere der Kosten in Verbindung mit der Demontage/Neumontage der Produkte).

  • Haftungsausschlussklausel

Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte der Marke GRAD mit Produkten zu verwenden und zu kombinieren, die mit der Technologie der vom Verkäufer verkauften Produkte kompatibel sind.

Der Verkäufer vertreibt unter der Marke „GRAD®“ ein Konzept für Terrassen und Fassadenverkleidungen zum Klipsen, indem er verschiedene Artikel, die zur Installation einer Terrasse oder Fassadenverkleidung erforderlich sind, zum Verkauf anbietet, wie Strukturteile, Terrassendielen oder Fassadenverkleidungen und Kunststoffklipse, die es erlauben, diese dauerhaft zusammenzufügen.

Unter Berücksichtigung der Komplementarität der GRAD®-Produkte vertreibt der Verkäufer die genuteten Dielen auf eine Weise, die die Nut unter Berücksichtigung der patentierten Technologie des Konzepts für Terrassen und Fassadenverkleidung zum Klipsen nur mit den Klipsen seiner Marke GRAD® kompatibel macht (Einklipsen des Klipses in die Nut).

Jeder andere Befestigungsmechanismus (wie Klipse) oder Verbindemechanismus der Dielen (Terrassendiele und Fassadenverkleidung) an ihrer Struktur, der nicht vom Verkäufer zugelassen oder ausdrücklich erlaubt ist, darf für die Installation und Befestigung einer Terrasse oder Fassadenverkleidung an ihrer Unterkonstruktion nicht verwendet werden.

Ansonsten kann der Verkäufer nicht für Schadensfälle haftbar gemacht werden, die durch die Nutzung nicht vom Verkäufer zugelassener oder erlaubter Produkte bei der Installation der GRAD-Produkte entstehen.

 

4.3 Bedingungen für Produktretouren

Jegliche, von einem Kunden gewünschte Warenrücksendung muss zuvor schriftlich bei folgender Adresse beantragt werden: info@gradconcept.com.

Jegliche ohne derartige, schriftliche Vorabzustimmung zurückgesandte Ware wird dem Kunden zur Verfügung gehalten. Die Lagerhaltungs- und Lagerkosten werden ihm in Rechnung gestellt. Eine derartige Rücksendung führt nicht zur Ausstellung irgendeiner Gutschrift oder ihrer Ersetzung.

Wenn sich die Parteien über die Rücksendung einer Ware einig sind, sendet der Verkäufer dem Käufer einen Rücksendeschein, der die Bedingungen der Rücksendung aufführt.

Ab Mitteilung der Zustimmung des Verkäufers besitzt der Kunde eine Frist von 10 (zehn) Tagen, um ihm die betroffene Ware zu retournieren, indem er sie unter den nachstehend angegebenen Bedingungen an ihn zurücksendet.

Das betroffene Produkt muss richtig geschützt, in seiner Originalverpackung, in perfektem Wiederverkaufszustand (nicht abgenutzt, nicht beschädigt oder verschmutzt) zusammen mit jedem etwaigen Zubehör, der Montageanleitung und Dokumentation zurückgesandt werden. Das Produkt darf nicht offensichtlich irgendwie verwendet worden sein.

Außer bei vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers (der Gesellschaft GRAD CONCEPT GMBH) sind die Transportkosten für die Rücksendung der Produkte vom Kunden zu tragen. Jegliche akzeptierte Rücknahme führt nach Überprüfung der retournierten Produkte nach Wahl des Verkäufers entweder zur Ausstellung einer Gutschrift zugunsten des Kunden oder zur Ersetzung der Produkte.

Wenn der Gegenstand der Reklamation als begründet anerkannt wird und der Verkäufer die erwiesene Nichtkonformität des Produkts feststellt, beschränkt sich die Garantie des Verkäufers auf die Erstattung oder die Ersetzung der defekten Waren gegen Vorlage des Kaufbelegs (Lieferschein oder Rechnung). Jegliche andere Kosten sind ausgeschlossen und vom Käufer zu tragen.

4.4 Lagerbestände

Der Verkäufer nimmt keinen vom Kunden nicht verkauften Lagerbestand an Produkten auf seine Kosten zurück.

ARTIKEL 5 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Zahlungsgrundsätze und Zahlungsmodalitäten

Wenn keine besonderen gegenteiligen Vereinbarungen getroffen werden, sind alle Rechnungen des Verkäufers an die Adresse des Gesellschaftssitzes in ZI BOIS L‘ABBESSE – 68660 LIEPVRE (68660) zu zahlen und keinesfalls an die Gesellschaft GRAD CONCEPT GMBH.

Die Bezahlung der in Rechnung gestellten Bestellungen erfolgt zugunsten der SAS BURGER ET CIE entweder per Banküberweisung, per Wechsel, per Scheck oder per Bankkarte.

Gemäß den Bestimmungen des Artikels L 441-9 des französischen Handelsgesetzbuchs „Code de commerce“ muss der Verkäufer die Rechnung sofort nach Durchführung der Produktlieferung oder Dienstleistungserbringung im Sinne von Punkt 3, I des Artikels 289 des französischen Steuergesetzbuchs „Code général des impôts“ ausstellen.

Wechsel oder Akkreditive führen weder zu einer Novation noch zu einer Abweichung von dieser Klausel.

Die Preise des Verkäufers verstehen sich ohne Steuern und werden um die Steuern ergänzt, insbesondere die am Tag der Rechnungsstellung geltende USt. (Umsatzsteuer).

Die Zahlungsfrist beträgt 60 (sechzig) Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung.

In Abweichung davon können die Parteien eine Maximalfrist von 45 (fünfundvierzig) Tagen zum Ende des Monats ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung vereinbaren, wenn diese Frist ausdrücklich vertraglich festgehalten wird und keinen offensichtlichen Missbrauch gegenüber dem Gläubiger darstellt.

Nur die Zahlung zum vereinbarten Fälligkeitstermin hat schuldbefreiende Wirkung. Außer bei besonderer gegenteiliger Vereinbarung wird für die Barzahlung kein Skonto gewährt.

 

5.2. Zahlungsverzug oder Nichtzahlung

Gemäß den Bestimmungen der Artikel L. 441-10 und folgende des französischen Handelsgesetzbuchs „Code de commerce“ führt jegliche vollständige oder teilweise Nichterfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder jeglicher Zahlungsverzug des Kunden automatisch zur Fälligkeit einer Strafe in Höhe des dreifachen, am Fälligkeitsdatum geltenden gesetzlichen Zinssatzes. Diese Strafe wird auf den Bruttobetrag der noch fälligen Beträge berechnet und läuft ab dem Tag nach dem Fälligkeitsdatum der Zahlung, ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich wäre.

Außerdem schuldet der Kunde auch die von den Artikeln L. 441-10 und D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs „Code de Commerce“ vorgesehene, pauschale Mahngebühr in Höhe von 40 Euro. Diese pauschale Gebühr schränkt die Beträge der anderen Kosten, die dem Verkäufer für die Beitreibung seiner Rechnungen entstehen könnten, und jeglichen anderen Schadens, der dem Kunden zuzuschreiben ist, nicht ein.

Sollte der Zahlungsverzug des Kunden den Verkäufer zwingen, die Beitreibung der geschuldeten Beträge seiner Rechtsabteilung zu übergeben, schuldet der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 20% des fälligen Betrags als Vertragsstrafe, und dies unbeschadet von Verzugszinsen, der vorstehend genannten pauschalen Mahngebühr von 40 Euro, der Rechtskosten und etwaiger Schadensersatzansprüche.

Die, auch nur teilweise, Nichtzahlung einer Rechnung bei ihrer Fälligkeit führt, unabhängig von ihrem Grund, automatisch zum Ablauf der Frist der noch nicht fälligen Rechnungen und macht so die Zahlung aller vom Kunden dem Verkäufer geschuldeten Beträge sofort fällig, egal welche Frist sie besitzen.

Wenn die Umstände es rechtfertigen, kann sich der Verkäufer veranlasst sehen, die Bezahlung bestimmter Bestellungen im Voraus oder eine Anzahlung oder Bankbürgschaften zu fordern, ohne dass diese vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen ändern.

ARTIKEL 6 – PFLICHTEN DES KUNDEN 

Der Kunde ist haftbar für zu seinen Lasten von ihm durchgeführte Vorbereitungsarbeiten.

Der Verkäufer kann nicht haftbar gemacht werden bei falscher Vorbereitung der Unterkonstruktionen, an denen die Produkte der Marke „GRAD®“ befestigt werden sollen, oder bei als nicht den geltenden Normen entsprechend beurteiltem Mauerwerk.

Formalitäten in Verbindung mit der Baugenehmigung oder Meldungen von Arbeiten sind vom Kunden durchzuführen, der sich verpflichtet, sich persönlich um alle durch die Besonderheiten des errichteten Bauwerks und der Produkte des Verkäufers geltenden städtebaulichen Vorschriften auf lokaler oder Departementsebene zu kümmern.

Der Kunde muss sich auf die technischen Empfehlungen zur Installation, Instandhaltung und Demontage der Produkte der Marke „GRAD®“ beziehen und diese umsetzen. Der Verkäufer stellt ihm diese zur Verfügung, indem er sie allen (Nutzer der „GRAD®“-Produkte und allen Kunden) unter folgenden Links bereitstellt: https://pro.grad-system.com/fr und https://pro.grad-system.com/de/profi-bereich/

Indem er beim Verkäufer eine Bestellung aufgibt, verpflichtet sich der Kunde, sich auf alle technischen Empfehlungen des Verkäufers zu diesen Produkten zu beziehen und diese umzusetzen.

Jeglicher Kunde verpflichtet sich, sie an jeglichen Nutzer und jeglichen Subunternehmer, der mit der Installation der Produkte des Verkäufers betraut wird, zu kommunizieren.

Folglich kann der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden, wenn der Kunde die vom Verkäufer und den Teams der Gesellschaft GRAD CONCEPT GMBH und insbesondere die in der Installations- und Wartungsanleitung gelieferten Empfehlungen nicht einhält.

Bei Streitigkeiten zur Einhaltung dieser technischen Empfehlungen muss der Kunde auf geeignete Weise beweisen, dass er sie eingehalten hat.

Die gesamte technische Dokumentation zu den Produkten der Marke „GRAD®“ kann auch durch einfache Anfrage an die E-Mail-Adresse: info@gradconcept.com angefordert werden.

ARTIKEL 7 – AUFLÖSUNG

Bei Nichtzahlung eines fälligen Betrags oder eines Teilbetrags des Preises oder allgemein bei Nichteinhaltung irgendeiner der Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden, die sich in dem Sinne als ausreichend schwer erweist, dass sie eine Verletzung einer wesentlichen Pflicht darstellt, oder wenn sie bedeutende materielle Folgen hat, kann jeder Vertrag automatisch acht (8) Tage nach erfolglos gebliebenem Versand einer Erinnerung per Einschreiben mit Rückschein ohne weitere Formalität aufgelöst werden.

Der Kunde gibt dem Verkäufer die Produkte dann sofort zurück.

ARTIKEL 8 – EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL 

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die verkauften Produkte bis zur vollständigen Zahlung des in Rechnung gestellten Hauptbetrags und der in Rechnung gestellten Zusatzkosten Eigentum des Verkäufers bleibt.

Keine Zahlung im Sinne dieser Klausel stellt die Aushändigung eines Wechsels, eines Bank- oder Postschecks oder irgendeines anderen Papiers, das eine Zahlungsverpflichtung schafft, dar.

Die Zahlung kann nur bei tatsächlichem Eingang des Preises beim Verkäufer als erfolgt angesehen werden.

Wenn die Produkte, die Gegenstand des Eigentumsvorbehalts sind, vom Kunden weiterverkauft wurden, wird die Forderung des Verkäufers automatisch auf die Preisforderung der so vom Kunden verkauften Produkte transferiert. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der nicht bezahlten Produkte mit Eigentumsvorbehalt entstehen, an den Verkäufer ab.

Der Verkäufer wird bereits jetzt vom Kunden, der dies akzeptiert, autorisiert, eine Inventarliste aufstellen zu lassen und/oder die von ihm besessenen, nicht bezahlten Produkte zu beschlagnahmen.

Jegliche bereits geleistete Anzahlung bleibt in ihrer Gesamtheit als Vertragsstrafe Eigentum des Verkäufers.

Unbeschadet dieser Eigentumsvorbehaltsklausel sind alle Risiken in Bezug auf die verkauften Produkte ab Abnahme dieser Produkte bei der Lieferung vom Kunden zu tragen. So haftet der Kunde unabhängig vom Schadensgrund allein für alle Risiken einer Beschädigung, eines Verlusts, einer teilweisen oder vollständigen Vernichtung, auch wenn es sich um ein zufälliges Ereignis oder höhere Gewalt handelt.

Bis zur vollständigen Zahlung untersagt es sich der Kunde, die unter Eigentumsvorbehalt verkauften Produkte zu verpfänden oder als Sicherheit zu verwenden.

Der Kunde verpflichtet sich, jeglichen Dritten, insbesondere bei Beschlagnahme, über die Tatsache zu informieren, dass die mit Eigentumsvorbehaltsklausel verkauften Produkte dem Verkäufer gehören, und den Verkäufer sofort über jegliche Beschlagnahme oder ähnliche Handlung zu informieren.

ARTIKEL 9 – GEISTIGES EIGENTUMSRECHT

Der Verkäufer ist Inhaber oder Lizenznehmer aller geistigen und industriellen Eigentumsrechte, die für die an den Kunden verkauften Produkte gelten, sowie der Logos und Erkennungszeichen der Marke „GRAD®“ und/oder aller anderen, vom Verkäufer verwendeten Marken.

Alle erstellten Inhalte der Internetseiten http://www.grad-system.com/de/ des Verkäufers, wie unter anderem Bilder, Stimmungsfotos, Fotografien, Videos, Grafikcharta, Produkte, Zubehör, Verpackungen, Logos, Marken, Domainnamen, Texte, Schriftarten, gehören dem Verkäufer oder seinen Lizenzgebern und stellen durch die Bestimmungen des französischen Gesetzbuchs zum geistigen Eigentum „Code de la Propriété Intellectuelle“ geschützte Werke des geistigen Eigentums und geistige Eigentumsrechte dar.

Jegliche vollständige oder teilweise Wiedergabe, jegliche Änderung, jegliche Erstellung von aus diesen Bildern abgeleiteten Werken und/oder jegliche Nutzung dieser Bilder, Stimmungsfotos, Fotografien, Videos, Grafikcharta, Töne, Logos, Produkte, Marken, Domainnamen, Texte, Schriftarten, egal aus welchem Grund und auf welchem Datenträger, ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Verkäufers strengstens verboten.

Durch vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen findet keine Veräußerung oder Vergabe einer Lizenz von geistigen Eigentumsrechten statt. Jegliche, auch nur teilweise, Wiedergabe, Änderung oder Nutzung dieser durch ein Privatrecht geschützten Elemente, egal aus welchem Grund, ist strengstens untersagt und stellt eine Nachahmung dar.

Die vom Verkäufer unter der Marke „GRAD®“ gelieferten Produkte dürfen nur in ihrer originalen Aufmachung gemäß Bedingungen, die ihrem Markenimage entsprechen, wie sie in der Grafikcharta der Marke „GRAD®“ vorgesehen sind, weiterverkauft werden.

Wenn der Kunde Kenntnis von einer Nachahmung der Marken oder Patente oder Muster und Modelle des Verkäufers hat, muss er den Verkäufer sofort auf geeignete Weise darüber informieren.

 

ARTIKEL 10 – VERTRAULICHKEIT

Allgemein müssen die Parteien sich verpflichten, die Vertraulichkeit der Bedingungen ihrer Geschäftsverhandlung sowie aller zwischen den Parteien bei der Erfüllung des Vertrags ausgetauschten Informationen zu wahren, insbesondere bezüglich Informationen technischer, kommerzieller und finanzieller Natur oder Informationen oder Dokumenten, die als vertraulich gekennzeichnet sind, oder anderer Informationen, die sich auf das Knowhow zu den vom Verkäufer vertriebenen Produkten beziehen. All diese Informationen dürfen ohne die vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei keinesfalls einem Dritten offengelegt werden. Die Parteien bürgen für diese Vertraulichkeitsverpflichtung bezüglich ihres Personals und ihrer Subunternehmer, indem sie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit der von diesen allgemeinen Bedingungen genannten vertraulichen Daten zu bewahren.

ARTIKEL 11 – PERSONENBEZOGENE DATEN

Die bei den Kunden erhobenen personenbezogenen Daten werden von der Gesellschaft BURGER ET CIE elektronisch verarbeitet. Sie werden in ihrer Kundendatei gespeichert und sind für die Bearbeitung der Bestellung des Kunden unerlässlich. Diese personenbezogenen Informationen und Daten werden auch zu Sicherheitszwecken gespeichert, um die gesetzlichen und behördlichen Pflichten zu erfüllen. Sie werden unter der Verantwortung des Verkäufers und im Rahmen von 10 Jahren so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung der Bestellungen und etwaige geltende Garantien erforderlich ist.

Der Zugriff auf personenbezogene Daten wird streng auf das Personal des Verkäufers beschränkt, das aufgrund seiner Funktionen befugt ist, diese zu verarbeiten, und ausschließlich, um die ordnungsgemäße Bearbeitung einer Bestellung zu gewährleisten und die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Aufbewahrung von Geschäftsdokumenten zu erfüllen.

Die erhobenen Daten können gegebenenfalls an Dritte außerhalb des Verkäufers kommuniziert werden, um diese Verarbeitungszwecke zu erzielen, ohne dass die Erlaubnis des Kunden nötig wäre, was Letzterer akzeptiert.

Diesbezüglich wird der Kunde informiert, dass diese personenbezogenen Daten der Gesellschaft GRAD CONCEPT GMBH kommuniziert werden, um bestimmte Verarbeitungszwecke dieser Daten erfüllen zu können.

Außerhalb der vorstehend genannten Fälle untersagt es sich der Verkäufer, ohne die vorherige Zustimmung des Kunden Dritten Zugriff auf die Daten zu gewähren.

Wenn die Daten nach außerhalb der Mitgliedsländer der Europäischen Union übermittelt werden müssen, wird der Kunde darüber informiert und die notwendigen und geltenden Vorsichtsmaßnahmen werden ergriffen, um sie zu schützen. Diese werden ihm dann mitgeteilt.

Jeder Kunde besitzt ein Recht auf Einsicht in die ihn betreffenden Daten, deren Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit sowie das Recht, deren Verarbeitung aus einem gerechtfertigten Grund zu widersprechen. Diese Rechte kann er ausüben, indem er sich an den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen des Verkäufers unter folgender E-Mail-Adresse wendet: rgpd@burger.fr.

Im Falle einer Beschwerde kann der Kunde diese beim Kundendatenschutzbeauftragten der französischen Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (C.N.I.L) oder beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (B.F.D.I.) einlegen.

Der Kunde wird aufgefordert, die Datenschutzpolitik des Verkäufers zu lesen, die unter folgender URL verfügbar ist: https://pro.grad-system.com/fr/mentions-legales/

ARTIKEL 12 – HANDELSRECHTLICHE ANFECHTUNGEN

Jede von einem Kunden aufgebrachte handelsrechtliche Anfechtung in Verbindung mit einem Thema, das mit der Geschäftsbeziehung zum Verkäufer zu tun hat (Rechnungen, Handelskooperationsverträge, separate Serviceverträge, verschiedene Forderungen usw.) muss spätestens innerhalb einer Frist von einem (1) Jahr nach Ausstellung der vom Verkäufer gesandten Rechnung erfolgen.

Auf jeden Fall:

  • gilt jede nicht ausdrücklich vom Kunden innerhalb einer Frist von einem (1) Jahr nach ihrer Ausstellung angefochtene Rechnung als von Letzterem akzeptiert,
  • gilt der nicht angefochtene Teil der strittigen Rechnung, der innerhalb der im Vertrag vorgesehenen Frist bezahlt wird, als vom Kunden akzeptiert.

Allgemein bleiben die im Rahmen des Vertrags fälligen und/oder getätigten Zahlungen dem Verkäufer geschuldet/vom Verkäufer wohlerworben, außer wenn der Vertrag etwas Anderweitiges verfügt, und jegliche Verrechnung ist ausgeschlossen.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die internen Vorschriften, Angaben und/oder Verfahren zur Bestell- und Rechnungsverarbeitung des Kunden gegenüber dem Verkäufer nicht wirksam sind.

Wenn die Verjährungsfrist nicht eingehalten wird, ist eine Reklamation verjährt und de facto unzulässig.

ARTIKEL 13 – HÖHERE GEWALT

Allgemein können die Parteien nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung einer ihrer Pflichten, wie sie in diesen Bedingungen beschrieben sind, durch einen Fall höherer Gewalt im Sinne des Artikels 1218 des französischen bürgerlichen Gesetzbuchs „Code Civil“ bedingt ist, also durch ein Ereignis, das nicht im Einflussbereich der Parteien liegt, das bei Vertragsabschluss nicht vernünftigerweise vorhergesehen werden konnte und dessen Auswirkungen nicht durch angemessene Maßnahmen vermieden werden können und das die Erfüllung seiner Pflichten durch den zur Erfüllung Verpflichteten verhindert.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Folgendes einen Fall höherer Gewalt darstellt: Ein als Pandemie eingestufter Virus oder eine von den nationalen Behörden einer der Parteien bestätigte Epidemie, der/die aufgrund der von den Behörden beschlossenen Einschränkungen oder der Gesundheitssituation (Schutz der Kundschaft und/oder der Angestellten) zu einer verringerten Wirtschaftstätigkeit führt, ein Streik, ein Brand, eine Überschwemmung, ein administratives Hindernis, ein Fabrikations- oder Werkzeugunfall, vollständige oder teilweise Energie-, Transportmittel- oder Rohstoffknappheit, eine Änderung der Import- oder Handelsbedingungen, ein Stillstand von Motorkraft oder allgemein jegliche Gegebenheit, die nicht im Einflussbereich des Verkäufers liegt, nach Abschluss der Verkaufs auftritt und die Durchführung des Verkaufs unter normalen Bedingungen vollständig oder teilweise verhindert, und jedes andere Ereignis, das als Fall höherer Gewalt im Sinne der Rechtsprechung der französischen Gerichtsbarkeiten anerkannt wird.

Die Partei, die das Ereignis feststellt, muss die andere Partei umgehend über die Unmöglichkeit, ihre Leistung zu erbringen, informieren und dies dieser gegenüber sofort bei Auftreten des Falls höherer Gewalt belegen. Die Aussetzung der Pflichten kann keinesfalls ein Haftungsgrund wegen Nichterfüllung der betroffenen Pflicht sein und auch nicht die Zahlung von Schadensersatz oder Verzugsstrafen bewirken.

Die Erfüllung der Pflicht wird während der gesamten Dauer des Falls höherer Gewalt ausgesetzt, wenn dieser vorübergehend ist und eine Dauer von 30 Tagen nicht übersteigt. Folglich tun die Parteien ab Wegfall des Grundes für die Aussetzung ihrer gegenseitigen Pflichten ihr Bestes, um die normale Erfüllung ihrer Vertragspflichten schnellstmöglich wieder aufzunehmen. Hierfür informiert die verhinderte Partei die andere Partei über die Wiederaufnahme ihrer Pflicht per Einschreiben mit Rückschein oder durch Zustellungsurkunde. Wenn die Verhinderung als endgültig angesehen wird, wird der durch diese Bedingungen geschlossene Vertrag schlicht und einfach gemäß den Modalitäten des Artikels „Auflösung“ aufgrund höherer Gewalt aufgelöst.

Die Parteien vereinbaren, dass während dieser Aussetzung die von der Situation verursachten Kosten von der verhinderten Partei zu tragen sind.

Die Partei, die Opfer der Pflichtverletzung ist, kann, unbeschadet der Klausel „Auflösung“ wegen Nichterfüllung ihrer nachstehenden Pflichten durch eine Partei, bei ausreichend schwerer Pflichtverletzung durch die andere Partei, der säumigen Partei per Einschreiben mit Rückschein die schuldhafte Auflösung vorliegender Bedingungen mitteilen, nachdem sie eine erfolglos gebliebene Mahnung geschickt hat, diese zu erfüllen, und dies in Anwendung der Bestimmungen des Artikels 1224 des französischen bürgerlichen Gesetzbuchs „Code civil“.

ARTIKEL 14 – UNVORHERGESEHENES 

Wenn eine Partei in Anwendung der Bestimmungen des Artikels 1195 des französischen bürgerlichen Gesetzbuchs „Code Civil“ beweist,

  • dass die Erfüllung ihrer Vertragspflichten aufgrund eines Ereignisses, auf das sie keinen Einfluss hat, von dem man nicht vernünftigerweise erwarten konnte, dass es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berücksichtigt wurde,
  • das im Rahmen des Zumutbaren nicht vermieden oder überwunden werden konnte, übermäßig kostspielig wurde, kann diese Partei eine Neuverhandlung des Vertrags fordern.

Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, sofort am Tag, nachdem die betroffene Partei das Auftreten des Ereignisses mitgeteilt hat, das die Erfüllung ihrer Vertragspflichten im Sinne des vorstehenden Artikels übermäßig kostspielig macht, einen vorherigen, obligatorischen Einigungsversuch zu organisieren.

Diese Einigung setzt die Verjährungsfrist aus, nicht jedoch die Erfüllung des Vertrags, an den die Parteien während der gesamten Dauer der Einigung gebunden bleiben. Eine Verletzung dieser Einigungsklausel durch Hinzuziehung eines Richters bedingt die Einrede der Unzulässigkeit, was die Klage unzulässig macht.

Bei erfolgreicher Neuverhandlung erstellen die Parteien umgehend einen Nachtrag zum Vertrag, der das Ergebnis dieser Neuverhandlung festhält.

Bei Misslingen der Neuverhandlung können die Parteien im gemeinsamen Einvernehmen gemäß den Bestimmungen des Artikels 1195 des französischen bürgerlichen Gesetzbuchs „Code Civil“ die gerichtliche Auflösung oder Anpassung des Vertrags unter den Bedingungen des Artikels 7 beantragen. Wenn sich die Parteien nicht einigen, im gemeinsamen Einvernehmen innerhalb einer Frist von zwei (2) Tagen nach Feststellung des Scheiterns einen Richter hinzuzuziehen, kann die am schnellsten handelnde Partei bei Gericht einen Antrag auf Anpassung oder Auflösung des Vertrags stellen.

Auf jeden Fall wird der Vertrag, wenn die bei Vertragsabschluss nicht vorhergesehene Änderung der Umstände endgültig sein sollte oder mehr als fünfzehn (15) Tage andauern sollte und wenn nicht bereits eine der Parteien das Gericht angerufen hat, schlicht und einfach gemäß den in Artikel 7 festgelegten Modalitäten aufgelöst, wobei die Mitteilung dann als durch die betroffene Partei erfolgt gilt.

ARTIKEL 15 – VERSCHIEDENES

15.1 Unabhängigkeit der Parteien

Die durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen den Parteien eingerichteten Beziehungen sind diejenigen von unabhängigen Vertragspartnern. Jegliche tatsächlich deswegen gegründete Gesellschaft wird ausgeschlossen.

15.2 Versicherung

Jede Partei erklärt, eine Berufshaftpflichtversicherungspolice bei einer Versicherungsgesellschaft zu besitzen, die alle Haftungen, die sie im Rahmen der Erfüllung des Vertrags eingeht, deckt, und verpflichtet sich, diese Versicherungspolice während der gesamten Laufzeit des Vertrags aufrecht zu erhalten.

15.3. Werbung und kommerzielle Bezugnahmen

Der Kunde autorisiert den Verkäufer ausdrücklich, Fotografien der gelieferten Ausführungen zu machen und erteilt seine Zustimmung zu deren Nutzung zu kommerziellen und Werbezwecken auf jeglicher Art von Datenträger.

Der Verkäufer kann den Namen und das Logo des Kunden als Geschäftsreferenz zur Promotion seiner Produkte auf jeglichem Datenträger, insbesondere auf seiner Internetseite und/oder derjenigen seiner Tochtergesellschaften angeben. In diesem Rahmen wird der Verkäufer die Vorschriften für die Nutzung der Marken des Kunden, die Letzterer gegebenenfalls zuvor kommuniziert hat, einhalten.

 

15.4. Toleranz und teilweise Ungültigkeit

Die Tatsache, dass eine der Parteien ein Versäumnis der anderen Partei verspätet oder überhaupt nicht geltend macht, kann für die Zukunft nicht als Verzicht, das entsprechende Versäumnis geltend zu machen, gelten.

Wenn mehrere oder eine beliebige Klausel des Vertrags als nichtig oder ungültig erklärt wird/werden, insbesondere in Anwendung eines Gesetzes, einer Verordnung oder infolge eines endgültigen Urteils einer zuständigen Gerichtsbarkeit, werden die Parteien versuchen, die betroffene(n) Klausel(n) durch Klauseln zu ersetzen, die die ursprüngliche Absicht der Parteien bestmöglich widerspiegeln, vorausgesetzt diese sind gültig und anwendbar. Die anderen Klauseln behalten ihre Wirksamkeit und ihren Geltungsbereich, außer der Vertragsgegenstand selbst wird deshalb nichtig.

15.5 Zustellungsadresse

Für die Erfüllung des Vertrags sowie seiner Folgen wählen die Parteien jeweils ihre im (in den) Bestellschein(en) angegebenen Gesellschaftssitze als Zustellungsadresse. Jegliche Änderung des Gesellschaftssitzes oder der Adresse einer der Parteien wird gegenüber der anderen Partei erst acht (8) Kalendertage nachdem sie ihr ordnungsgemäß mitgeteilt wurde, wirksam.

15.6 Erweiterte Herstellerhaftung

Der Verkäufer ist Mitglied von Eco-Mobilier und besitzt seine eigene Registrierungsnummer, um Möbelstücken über Akteure der Sozial- und Solidarwirtschaft ein zweites Leben zu schenken.

 15.7. Einhaltung der geltenden Regelungen für Vermarkter auf dem französischen und deutschen Markt

Der Verkäufer als Vermarkter von Produkten auf mehreren Märkten von Mitgliedsländern der Europäischen Union und insbesondere auf dem französischen, deutschen und österreichischen Markt erfüllt alle gesetzlichen und regulatorischen Voraussetzungen für ein derartiges Inverkehrbringen. 

  • Meldenummer bei der A.D.E.M.E (Agentur für Umwelt und Energie)

Als Vermarkter auf dem französischen Markt führt der Verkäufer alle Formalitäten, die von Artikel R543-254 des französischen Umweltgesetzbuchs „Code de l‘environnement“ vorgeschrieben sind, über die Agence française de l’Environnement et de la Maîtrise de l’Energie (A.D.E.M.E) durch, ein französisches staatliches Industrie- und Handelsunternehmen (EPIC), das in Frankreich insbesondere für die Umsetzung der staatlichen Energie- und Umweltpolitik zuständig ist.

Diesbezüglich besitzt der Verkäufer folgende Identifikationsnummern:

  • Nr. FR234021_04JOQT für seine Tätigkeit, die im Inverkehrbringen von Bauprodukten der Kategorie 2 (nicht inert) besteht,
  • Nr. FR01943_01WKRW für die für seine Tätigkeit erforderlichen Verpackungen.
  • Registernummer bei der deutschen zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) auf ihrer LUCID-Plattform

Als Vermarkter auf dem deutschen Markt verkauft der Verkäufer an Kunden mit Sitz in Deutschland verpackte Produkte und besitzt in Bezug auf die Verpackungen eine Verantwortung. Der Verkäufer muss sich bei der deutschen zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) auf ihrer digitalen Plattform LUCID registrieren und an einem Rücknahme- und Verwertungssystem für Abfälle teilnehmen bezüglich der von einer Teilnahmepflicht betroffenen Verpackungen.

In diesem Rahmen erklärt der Verkäufer, Teil des dualen Systems GRÜNER PUNKT unter der Registernummer DE4546538111884 zu sein.

ARTIKEL 16 – GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG

Die Parteien vereinbaren, dass alle Streitigkeiten zur Auslegung, Anwendung, Gültigkeit und Erfüllung der allgemeinen Geschäftsbedingungen französischem Gesetz unterliegen, und dies auch, wenn die Produkte an in Deutschland und in Österreich ansässige Kunden verkauft werden.

Für den Fall von Streitigkeiten zur Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung oder zum Gültigkeitsende vorliegender allgemeiner Geschäftsbedingungen und des Vertrags im Allgemeinen verpflichten sich die Parteien, während einer Frist von fünfzehn (15) Tagen ihr Bestes zu tun, um zu versuchen, ihren Streit gütlich beizulegen.

NACH DIESEN FÜNFZEHN (15) TAGEN UND BEI SCHEITERN DER GÜTLICHEN EINIGUNG IM STREITFALL SIND DIE GERICHTSBARKEITEN IM BEZIRK DES APPELLATIONSGERICHTS COLMAR ZUSTÄNDIG, UND DIES UNABHÄNGIG VOM ERFÜLLUNGSORT ODER SITZ DES BEKLAGTEN UND AUCH IM FALLE EINER GEWÄHRLEISTUNGSKLAGE, BEI MEHREREN BEKLAGTEN, IM FALLE EINES VERFAHRENS WEGEN EINSTWEILIGER ANORDNUNG ODER EINES EINSEITIGEN VERFAHRENS.

ARTIKEL 17 – INKRAFTTRETEN

Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen treten am 1. März 2023 in Kraft.

Sie annullieren und ersetzen diejenigen, die vor diesem Datum gültig waren.

PR56 - Terrasse

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