ÜBER UNS

Gewerbliche Garantie-bedingungen

Gültig ab 1. juni 2022

Als Hersteller bietet die Gesellschaft BURGER & CIE (nachstehend „der Hersteller“) auf folgende Weise eine Gewährleistung oder Garantie auf ihre unter der Marke „GRAD“ verkauften Produkte:

Nur für die nachstehend aufgeführten Produkte besteht eine gewerbliche Gewährleistung oder Garantie durch die Gesellschaft BURGER&CIE oder durch einen ihrer Rohstofflieferanten, deren Anwendungsbedingungen in den nachstehend genannten allgemeinen Bedingungen festgelegt sind.

Es wird daran erinnert, dass alle von der Gesellschaft BURGER & CIE vertriebenen Produkte von den geltenden gesetzlichen Gewährleistungen profitieren, insbesondere:

*Mängelgewährleistung

Sie deckt:

*Jeglichen verdeckten Mangel, der die Bedingungen der Artikel 1641 und folgende des französischen bürgerlichen Gesetzbuchs „Code civil“ erfüllt, anwendbar während einer Dauer von 2 (zwei) Jahren, die ab Feststellung des Mangels zu laufen beginnen, unter der Bedingungen, dass er innerhalb von 5 (fünf) Jahren nach Durchführung des Kaufs geltend gemacht wurde.

Dabei wird der versteckte Mangel definiert als jeglicher Mangel der verkauften Sache, der sie ungeeignet für die Nutzung macht, für die sie bestimmt ist, oder der ihre Nutzung derart beeinträchtigt, dass der Käufer sie nicht oder nur zu einem niedrigeren Preis gekauft hätte, wenn er davon Kenntnis gehabt hätte.

*Diese Gewährleistung ist anwendbar, wenn:

  • der Mangel versteckt war,
  • der Mangel am Kaufdatum bestand,
  • der Mangel das Produkt unbrauchbar macht.

 

*gesetzliche Gewährleistung

Sie deckt:

* jeglichen Mangel in Verbindung mit der Produktkonformität im Sinne der Artikel L. 217-4 und folgende des französischen Verbraucherschutzgesetzbuchs „Code de la consommation“, der allen Verkäufern vorschreibt, während einer Dauer von 2 Jahren ab Auslieferung des Gutes die Konformität der an Verbraucher verkauften Güter zu gewährleisten; sie gilt nur für Verbraucherkunden, wie sie im einleitenden Artikel des französischen Verbraucherschutzgesetzbuchs „Code de la consommation“ definiert sind.

Den Rahmen für die gesetzlichen Gewährleistungbedingungen setzen die Bestimmungen der Gesetze und Verordnungen, die für jede von ihnen gelten.

Zuerst werden die gewerblichen Partner der Gesellschaft BURGER&CIE daran erinnert, dass:

  • von der Gesellschaft BURGER entwickelte und von einem Gewerbekunden gewünschte Pläne/Schemata zur Installation der Produkte der Marke „GRAD“ für die Ausführung eines Bauwerks dem Gewerbekunden nur als technischer Vorschlag gesandt werden und BURGER&CIE dadurch keinesfalls zu einem Bauleiter wird.

die Fabrikation der GRAD-Produkte (nach einer Bestellung, während der die Gesellschaft BURGER gegebenenfalls einen Plan vorgeschlagen hat) keinesfalls speziell für das vom Gewerbekunden realisierte Bauwerk erfolgt, da diese in Serie gefertigt werden.

  • jeglicher Installateur von Produkten der Marke „GRAD“, die bei der Gesellschaft BURGER&CIE erworben wurden, an seine gesetzlichen Gewährleistungspflichten oder jegliche weitere gewerbliche Garantien, die er seiner Kundschaft anbieten könnte, gebunden bleibt.

Als Wiederverkäufer von Produkten der Marke „GRAD“ gelten für sie alle gesetzlichen Gewährleistungen.

  • Als Fachmann muss jeglicher Installateur von „GRAD“-Produkten bei sonstiger Haftung die für das jeweilige Gebäude geltenden anerkannten Regeln der Technik einhalten.

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*Gewerbliche Garantie (zusätzliche Garantie zur gesetzlichen Gewährleistung)

* Die Herstellergarantie, die gewerblicher Natur ist (nachfolgend die „Garantie“), erfolgt zusätzlich und fakultativ. Sie stellt die einzige, von der Gesellschaft BURGER & CIE für ihre Produkte der Marke „GRAD“ gewährte vertragliche Garantie dar.

Zur Information sind nachstehend die Garantiebedingungen der Lieferanten aufgeführt, für die die Gesellschaft BURGER & CIE nicht bürgt.

Die Garantie gewährt der Hersteller dem Endnutzer der Produkte, die er unter der Marke GRAD herstellt (nachfolgend der „Begünstigte“).

Der Hersteller behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieser Garantie gelegentlich zu ändern. Die Änderungen gelten für betroffene Produkte, die nach ihrem Inkrafttreten gekauft wurden.

*Der Begünstigte kann direkt gegenüber jedem Gewerbetreibenden tätig werden, der an der Konzeption und Installation der Produkte, die Gegenstand der Garantie sind, beteiligt ist, indem er dessen etwaige gewerbliche Garantien in Anspruch nimmt, von denen der Nutzer gegebenenfalls profitieren könnte.

Der Hersteller ist nicht haftbar für die gewerblichen Garantien, die andere Personen gewähren, die am Herstellungs-, Konzeptions- und Installationsprozess der an den Begünstigten gelieferten Produkte beteiligt sind, und insbesondere die Gewerbetreibenden, die die Produkte des Herstellers installieren (nachfolgender der „Monteur“).

Der Hersteller ist nur für seine Garantie haftbar.

*Anwendungsbereich

Die Garantie deckt an den nachstehend aufgeführten Produkten festgestellten Mängel, die die allgemeinen und besonderen Garantiebedingungen erfüllen.

Die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Garantie (betroffene Produkte, Dauer, Garantiegeber, Bedingungen, Ausschlüsse usw.) sind in den „Allgemeinen und besonderen Garantiebedingungen 2021“ für jedes Produkt aufgeführt.

Sie stellen eine vertragliche Verpflichtung des Herstellers gegenüber dem Begünstigten im Sinne der Artikel L.217-15 und folgende des französischen Verbraucherschutzgesetzbuchs „Code de la consommation“ dar.

*Allgemeine Bedingungen

Der Begünstigte kann die Garantie nur in Anspruch nehmen, wenn er in der Lage ist, dem Hersteller zu beweisen, dass die Installations-, Pflege- und Wartungsanweisungen des Herstellers für seine Produkte, egal ob allgemein oder produktspezifisch, eingehalten werden konnten.

Soweit möglich muss der Begünstige bei der Abnahme seines Werks Vorbehalte anmelden, wenn er denkt, dass die verschiedenen, an der Installation des bestellten Produkte beteiligten Personen (und insbesondere der Monteur) die vom Hersteller festgelegten Lagerbedingungen, Pflegebedingungen usw. nicht eingehalten haben.

Bei Inanspruchnahme der Garantie behält sich der Hersteller das Recht vor, zu überprüfen, ob die Lager- und Pflegebedingungen von allen Personen eingehalten wurden, die die Produkte gelagert oder gepflegt haben, und jeglichen Regress gegen die Person auszuüben, die diese Vorgaben nicht eingehalten hat.

*Allgemeine Ausschlüsse

*Die Garantie gilt nicht für Ersatz- und Verschleißteile (natürlicher Verschleiß des Produkts – Verschleiß infolge mangelnder oder unangemessener Pflege; Verschleiß aufgrund einer Nichtbeachtung des vom Hersteller gelieferten Pflegeleitfadens).

*Die Garantie gilt nicht für die Produkte, die in den Sonderbedingungen nicht aufgelistet wurden.

*Die Kosten für die Demontage und Neumontage werden keinesfalls im Rahmen der Garantie übernommen.

Je nach Art der Produktkomponenten der Marke „GRAD“ sind die nachfolgend aufgeführten Schadensfälle ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen:

  • Für Produkte auf Holzbasis: Verziehen, Trockenrisse, Spalten, Harzgallen;
  • Für Produkte auf Aluminiumbasis: Ausbleichen der Oberfläche (da eine leichte Oberflächenoxidation die mechanische             Festigkeit der Schienen nicht beeinträchtigt) des Produkts der Marke „GRAD“, wenn es mit metallischen Produkten             (Kupfer, verzinkter Stahl) in Berührung kommt oder sich unter Wasser befindet, bei einer Installation direkt an einer        Meeresküste (Meerwasserspritzer) oder längerem Kontakt mit stark sauren oder alkalischen Produkten;
  • Für Produkte auf Stahlbasis: Leichte oberflächliche Korrosionsspuren durch Freilegen der Galvanisierung direkt an der Meeresküste (Meerwasserspritzer);
  • Für Produkte auf Edelstahlbasis: Korrosionsspuren aufgrund mangelnder Pflege durch Nichteinhaltung der vom Verkäufer vorgeschriebenen Pflegebedingungen;
  • Für Produkte auf Kunststoffbasis: Ständige Lichtaussetzung der Produkte über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten (bei der Lagerung), was zu einem Ausbleichen und zu Zerbrechlichkeit des Materials führen kann).

*Dauer

Die Garantie gilt bei Bestellungen ab 1. Juni 2022 für den nachstehend angegebenen Zeitraum, der bei ausdrücklicher Abnahme am Datum des Abnahmeprotokolls des Bauwerks beginnt, ansonsten am Ausstellungsdatum der Rechnung des Monteurs.

Die Garantie endet mit Ablauf der Dauer, deren Bedingungen in Abhängigkeit von dem vom Hersteller hergestellten Produkt und insbesondere der Art der Nutzung der Produkte, die Gegenstand der Garantie sind (private/öffentliche Nutzung), variieren können.

Es wird vereinbart, dass unter einer öffentlichen Nutzung zu verstehend ist, dass Produkte für eine direkte Nutzung durch die Öffentlichkeit oder eine öffentliche Stelle bestimmt sind.

Eine private Nutzung definiert sich als ausschließliche Nutzung der Produkte durch ihren Eigentümer (natürliche oder juristische Person).

*Räumlicher Anwendungsbereich der Garantie: Frankreich

 

Nur die nachstehend aufgeführten Produkte fallen unter die Garantie gemäß den nachstehend aufgeführten Sonderbedingungen.

I. UNTERKONSTRUKTION


Die Gesellschaft BURGER & CIE verkauft ihrer Kundschaft unter der Marke GRAD ein zu klipsendes Konzept zur Terrassen-/Fassadenverkleidung, bestehend aus einer Unterkonstruktion und Verkleidungselementen. Bezüglich der Teile, aus denen die Unterkonstruktion ihres Konzepts besteht, gewährt die Gesellschaft BURGER & CIE den Begünstigten eine Garantie zu den nachfolgend für das jeweilige Produkt aufgeführten, Sonderbedingungen.

1. ALUMINIUM-SCHIENE

Die besonderen Garantiebedingungen zu diesem Produkt wurden gemäß den von der DTU 51-4 beschriebenen und vorgeschlagenen fachlichen Empfehlungen festgelegt.

Garantiedauer

20 Jahre  

Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren, der bei ausdrücklicher Abnahme am Datum des Abnahmeprotokolls des Bauwerks beginnt, ansonsten am Ausstellungsdatum der Rechnung des Monteurs.

Sie gilt nicht für Mängel, die nach Ablauf des Garantiezeitraums auftreten oder dem Hersteller vom Begünstigten nach Ablauf der Garantiezeit mitgeteilt werden.

Garantiegeber

BURGER & CIE

Z.I du Bois l’Abbesse – 68660 LIEPVRE – FRANKREICH

Tel.: 03 88 07 65 67 • service.clientburger@burger.fr

Von der Garantie gedeckter Schadensfall

* Oxidation mit strukturellen Risiken und einer tiefen Korrosion, die zu Perforationen in den fachgemäß wie empfohlen installierten Schienen führt.

Die fachgerechte Ausführung durch den Bauherrn, den Bauleiter und die verschiedenen, an der Ausführung des bestellten Bauwerks beteiligten Personen (und insbesondere durch den Monteur) ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie.

Ausschlüsse

Die Garantie gilt nicht:

  • bei Nichteinhaltung der Vorgaben der BURGER & CIE und insbesondere derjenigen im von BURGER & CIE gelieferten Montageleitfaden (entsprechend seiner bei der Inanspruchnahme der Garantie geltenden Version),
  • wenn die nachstehend genannten Ausschlüsse zum Schadensfall beigetragen haben:
    • Kontakt mit Meerwasser (Schienen unter Wasser, direkt an der Meeresküste montierte Schienen),
    • Kontakt mit einem anderen Metall mit ungeeigneter galvanischer Paarung (Kupfer, verzinkter Stahl usw.),
    • Chemische Behandlung,
    • Farb- und Aussehensveränderung durch natürliche Alterung,
    • Einrichtung einer Industriezone wegen des Risikos einer Freisetzung chemischer Stoffe, die die Korrosion beschleunigen,
    • Ausbleichen der Oberfläche (leichte Oberflächenoxidation, die die mechanische Festigkeit der Schienen nicht beeinträchtigt),
    • Schienen länger in Kontakt mit stark sauren oder alkalischen Produkten.

Lagerbedingungen für die „Aluminiumschiene“

Die Produkte, die Gegenstand der Garantie sind, müssen gemäß den vom Hersteller vorgegebenen Bedingungen gelagert werden, also unter einem Dach, um sie vor dem Wetter (Wind, Regen, Schnee, Hagel), der Einwirkung des Widerscheins des Mondes und der Sonnenstrahlung und extremer Verschmutzung zu schützen.

Die Lagerbedingungen gelten für alle Personen, die die Produkte, die Gegenstand der Garantie sind, lagern könnten, egal welche Rolle sie bei der Ausführung des Bauwerks haben. Wenn eine dieser Personen diese nicht beachtet, kann sie gegebenenfalls zur Haftung gezogen werden.

Der Begünstigte wird aufgefordert, soweit möglich den Zustand des Produkts vor seiner Installation zu überprüfen und dem Hersteller in diesem Sinne jeglichen Vorbehalt mitzuteilen.

Der Hersteller behält sich das Recht vor, die Garantie nicht zu gewähren, wenn er denkt, dass der Begünstigte die Lagervorgaben nicht eingehalten hat, wobei es dem Begünstigen obliegt, zu beweisen, dass er die Produkte, die Gegenstand der Garantie sind, unter den vom Hersteller vorgegebenen Lagerbedingungen gelagert hat.

Bei Inanspruchnahme der Garantie behält sich der Hersteller das Recht vor, zu überprüfen, ob die Lagerbedingungen von allen Personen eingehalten wurden, die die Produkte gelagert haben, und jeglichen Regress gegen die Person auszuüben, die diese Vorgaben nicht eingehalten hat.

 

Garantiewert:

*Ersetzung der ursprünglich gelieferten Ware:

Der Hersteller liefert dem Begünstigten eine Warenmenge, die dem Kaufwert gleichwertig/gleich ist, abzüglich einem Prozentsatz für die Abnutzung, der von der Nutzungsdauer der defekten Ware abhängt*:

* bei privater Nutzung:

–  0 – 2 vollendete Jahre: 100% des Kaufwerts,

–  3 – 10 vollendete Jahre: 75% des Kaufwerts,

–  11 – 15 vollendete Jahre: 25% des Kaufwerts,

–  16 – 20 vollendete Jahre: 10 % des Kaufwerts.

 

 

* bei öffentlicher Nutzung:

–  0 – 2 vollendete Jahre: 100% des Kaufwerts,

–  3 – 10 vollendete Jahre: 50 % des Kaufwerts,

–  11 – 15 vollendete Jahre: 10% des Kaufwerts,

–  16 – 20 vollendete Jahre: 5% des Kaufwerts.

 

2. CLIPS

Die besonderen Garantiebedingungen zu diesem Produkt wurden gemäß den von der DTU 51-4 beschriebenen und vorgeschlagenen fachlichen Empfehlungen festgelegt.

Garantiedauer

20 Jahre

Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren, der bei ausdrücklicher Abnahme am Datum des Abnahmeprotokolls des Bauwerks beginnt, ansonsten am Ausstellungsdatum der Rechnung des Monteurs.

Sie gilt nicht für Mängel, die nach Ablauf des Garantiezeitraums auftreten oder dem Lieferanten vom Begünstigten nach Ablauf der Garantiezeit mitgeteilt werden.

Garantiegeber

BURGER & CIE

ZI du Bois l’Abbesse – 68660 LIEPVRE – FRANKREICH

Tel.: 03 88 07 65 67 • service.clientburger@burger.fr

Von der Garantie gedeckter Schadensfall

* Unnormale Deformation oder Bruch des Clips nach einer fachgemäßen Installation und sachgemäßen Nutzung gemäß den Empfehlungen:

Die fachgerechte Ausführung durch den Bauherrn, den Bauleiter und die verschiedenen an der Ausführung des bestellten Bauwerks beteiligten Personen ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie. 

Bedingungen

Die Nutzung der Holzarten, Profile und Unterkonstruktionen muss von der BURGER & CIE für die Inanspruchnahme der Garantie bestätigt werden.

* Temperatureinsatzbereich: zwischen -20°C und +60°C.

Ausschlüsse

Die Garantie gilt nicht:

  • bei Nichteinhaltung der Vorgaben der BURGER & CIE und insbesondere derjenigen im von BURGER & CIE gelieferten Montageleitfaden (entsprechend seiner am Datum der Inanspruchnahme der Garantie geltenden Version),
  • bei direkter oder indirekter UV-Strahlen-Aussetzung für eine Dauer von mehr als 6 Monaten (bei der Lagerung des Produkts), die zu einem Verblassen und Brüchigkeit des Materials, aus dem das Produkt besteht, führen kann.

Lagerbedingungen

Die Produkte, die Gegenstand der Garantie sind, müssen gemäß den vom Hersteller vorgegebenen Bedingungen gelagert werden, also unter einem Dach, um sie vor dem Wetter (Wind, Regen, Schnee, Hagel), der Einwirkung des Widerscheins des Mondes und der Sonnenstrahlung und extremer Verschmutzung zu schützen.

Die Lagerbedingungen gelten für alle Personen, die die Produkte, die Gegenstand der Garantie sind, lagern könnten, egal welche Rolle sie bei der Ausführung des Bauwerks haben. Wenn eine dieser Personen diese nicht beachtet, kann sie gegebenenfalls zur Haftung gezogen werden.

Der Begünstigte wird aufgefordert, soweit möglich den Zustand des Produkts vor seiner Installation zu überprüfen und dem Hersteller in diesem Sinne jeglichen Vorbehalt mitzuteilen.

Der Hersteller behält sich das Recht vor, die Garantie nicht zu gewähren, wenn er denkt, dass der Begünstigte die Lagervorgaben nicht eingehalten hat, wobei es dem Begünstigen obliegt, zu beweisen, dass er die Produkte, die Gegenstand der Garantie sind, unter den vom Hersteller vorgegebenen Lagerbedingungen gelagert hat.

Bei Inanspruchnahme der Garantie behält sich der Hersteller das Recht vor, zu überprüfen, ob die Lagerbedingungen von allen Personen eingehalten wurden, die die Produkte gelagert haben, und jeglichen Regress gegen die Person auszuüben, die diese Pflichten nicht erfüllt hat.

Garantiewert

*Ersetzung der ursprünglich gelieferten Ware:

Der Hersteller liefert dem Begünstigten eine Warenmenge, die dem Kaufwert gleichwertig/gleich ist, abzüglich einem Prozentsatz für die Abnutzung, der von der Nutzungsdauer der defekten Ware abhängt*:

* bei privater Nutzung:

–  0 – 2 vollendete Jahre: 100 % des Kaufwerts,

–  3 – 10 vollendete Jahre: 75 % des Kaufwerts,

–  11 – 15 vollendete Jahre: 25 % des Kaufwerts,

–  16 – 20 vollendete Jahre: 10 % des Kaufwerts

* bei öffentlicher Nutzung:

–  0 – 2 vollendete Jahre: 100% des Kaufwerts,

–  3 – 10 vollendete Jahre: 50 % des Kaufwerts,

–  11 – 15 vollendete Jahre: 10% des Kaufwerts,

–  16 – 20 vollendete Jahre: 5% des Kaufwerts.

* Die Nutzungsdauer beginnt ab ausdrücklicher, vorbehaltloser Freigabe des bestellten Bauwerks (also dem im Protokoll zur Aufhebung der Vorbehalte genannten Datum), ansonsten mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung des Monteurs.

 

 3. SERIE TOP LIFT

Die besonderen Garantiebedingungen zu diesem Produkt wurden gemäß den von der DTU 51-4 beschriebenen und vorgeschlagenen fachlichen Empfehlungen festgelegt.

Garantiedauer

20 Jahre

Die Garantie gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren, der bei ausdrücklicher Abnahme am Datum des Abnahmeprotokolls des Bauwerks beginnt, ansonsten am Ausstellungsdatum der Rechnung des Monteurs.

Garantiegeber

BURGER & CIE

ZI du Bois l’Abbesse – 68660 LIEPVRE – FRANKREICH

Tel.: 03 88 07 65 67 • service.clientburger@burger.fr

Von der Garantie gedeckter Schadensfall

* Bruch des Stellfußes nach einer fachgemäßen Installation und sachgemäßen Nutzung gemäß den Empfehlungen.

Die fachgerechte Ausführung durch den Bauherrn, den Bauleiter und die verschiedenen an der Ausführung des bestellten Bauwerks beteiligten Personen ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie. 

 

Bedingungen

– Temperatureinsatzbereich: zwischen -20°C und +60°C,

– Stabiler Untergrund (kein Risiko eines Eindrückens und einer Deformation des Untergrunds),

– Verwendung des Top+ (Versteifung) ab 3 Aufsatzhöhen.

Ausschlüsse

Die Garantie gilt nicht:

  • bei Nichteinhaltung der Vorgaben der BURGER & CIE und insbesondere derjenigen im von BURGER & CIE gelieferten Montage- und Pflegeleitfaden (entsprechend seiner am Datum der Inanspruchnahme der Garantie geltenden Version),
  • bei direkter oder indirekter UV-Strahlen-Aussetzung des Produkts für eine Dauer von mehr als 6 Monaten (bei der Lagerung), die zu einem Verblassen und Brüchigkeit des Materials, aus dem das Produkt besteht, führen kann.

 

Lagerbedingungen

Die Produkte, die Gegenstand der Garantie sind, müssen gemäß den vom Hersteller vorgegebenen Bedingungen gelagert werden, also unter einem Dach, um sie vor dem Wetter (Wind, Regen, Schnee, Hagel), der Einwirkung des Widerscheins des Mondes und der Sonnenstrahlung und jeglicher extremen Verschmutzung zu schützen.

Die Lagerbedingungen gelten für alle Personen, die die Produkte, die Gegenstand der Garantie sind, lagern könnten, egal welche Rolle sie bei der Ausführung des Bauwerks haben. Wenn eine dieser Personen diese nicht beachtet, kann sie gegebenenfalls zur Haftung gezogen werden.

Der Begünstigte wird aufgefordert, soweit möglich den Zustand des Produkts vor seiner Installation zu überprüfen und dem Hersteller in diesem Sinne jeglichen Vorbehalt mitzuteilen.

Der Hersteller behält sich das Recht vor, die Garantie nicht zu gewähren, wenn er denkt, dass der Begünstigte die Lagervorgaben nicht eingehalten hat, wobei es dem Begünstigen obliegt, zu beweisen, dass er die Produkte, die Gegenstand der Garantie sind, unter den vom Hersteller vorgegebenen Lagerbedingungen gelagert hat.

Bei Inanspruchnahme der Garantie behält sich der Hersteller das Recht vor, zu überprüfen, ob die Lagerbedingungen von allen Personen eingehalten wurden, die die Produkte gelagert haben, und jeglichen Regress gegen die Person auszuüben, die diese Pflichten nicht erfüllt hat.

Garantiewert

*Ersetzung der ursprünglich gelieferten Ware:

Der Hersteller liefert dem Begünstigten eine Warenmenge, die dem Kaufwert gleichwertig/gleich ist, abzüglich einem Prozentsatz für die Abnutzung, der von der Nutzungsdauer der defekten Ware abhängt*:

 

* bei privater Nutzung:

–  0 – 2 vollendete Jahre: 100% des Kaufwerts,

–  3 – 10 vollendete Jahre: 75 % des Kaufwerts,

–  11 – 15 vollendete Jahre: 50% des Kaufwerts,

–  16 – 20 vollendete Jahre: 10 % des Kaufwerts

* bei öffentlicher Nutzung:

–  0 – 2 vollendete Jahre: 100% des Kaufwerts,

–  3 – 10 vollendete Jahre: 50 % des Kaufwerts,

–  11 – 15 vollendete Jahre: 10% des Kaufwerts,

–  16 – 20 vollendete Jahre: 5% des Kaufwerts.

* Die Nutzungsdauer beginnt ab ausdrücklicher, vorbehaltloser Freigabe des bestellten Bauwerks (also dem im Protokoll zur Aufhebung der Vorbehalte genannten Datum), ansonsten mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung des Monteurs.

4. TOP SCREW / TOP RAIL

Die besonderen Garantiebedingungen zu diesem Produkt wurden gemäß den von der DTU 51-4 beschriebenen und vorgeschlagenen fachlichen Empfehlungen festgelegt.

Garantiedauer

 20 Jahre

Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren, der bei ausdrücklicher Abnahme am Datum des Abnahmeprotokolls des Bauwerks beginnt, ansonsten am Ausstellungsdatum der Rechnung des Monteurs.

Garantiegeber

BURGER & CIE

ZI du Bois l’Abbesse – 68660 LIEPVRE – FRANKREICH

Tel.: 03 88 07 65 67 • service.clientburger@burger.fr

Von der Garantie gedeckter Schadensfall

* Bruch des Fußes nach einer fachgemäßen Installation und sachgemäßen Nutzung gemäß den Empfehlungen:

Die fachgerechte Ausführung durch den Bauherrn, den Bauleiter und die verschiedenen an der Ausführung des bestellten Bauwerks beteiligten Personen ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie. 

Bedingungen

– Verwendung in einem Temperaturbereich: zwischen -20°C und +60°C,

– Fester Untergrund (Beton oder Fliesen),

– Nur private Nutzung (Beanspruchung 1 gemäß DTU 51.4).

Ausschlüsse

Die Garantie gilt nicht:

  • bei Nichteinhaltung der Vorgaben der BURGER & CIE und insbesondere derjenigen im von BURGER & CIE gelieferten Montage- und Pflegeleitfaden (entsprechend seiner am Datum der Inanspruchnahme der Garantie geltenden Version),
  • bei direkter oder indirekter UV-Strahlen-Aussetzung für eine Dauer von mehr als 6 Monaten (bei der Lagerung), die zu einem Verblassen und Brüchigkeit des Materials, aus dem das Produkt besteht, führen kann,
  • bei Installation und Nutzung des Produkts auf einer Terrasse mit Abdichtungsverbund.

 

Lagerbedingungen

Die Produkte, die Gegenstand der Garantie sind, müssen gemäß den vom Hersteller vorgegebenen Bedingungen gelagert werden, also unter einem Dach, um sie vor dem Wetter (Wind, Regen, Schnee, Hagel), der Einwirkung des Mondwiderscheins und der Sonnenstrahlung und extremer Verschmutzung zu schützen.

Die Lagerbedingungen gelten für alle Personen, die die Produkte, die Gegenstand der Garantie sind, lagern könnten, egal welche Rolle sie bei der Ausführung des Bauwerks haben. Wenn eine dieser Personen diese nicht beachtet, kann sie gegebenenfalls zur Haftung gezogen werden.

Der Begünstigte wird aufgefordert, soweit möglich den Zustand des Produkts vor seiner Installation zu überprüfen und dem Hersteller in diesem Sinne jeglichen Vorbehalt mitzuteilen.

Der Hersteller behält sich das Recht vor, die Garantie nicht zu gewähren, wenn er denkt, dass der Begünstigte die Lagervorgaben nicht eingehalten hat, wobei es dem Begünstigen obliegt, zu beweisen, dass er die Produkte, die Gegenstand der Garantie sind, unter den vom Hersteller vorgegebenen Lagerbedingungen gelagert hat.

Bei Inanspruchnahme der Garantie behält sich der Hersteller das Recht vor, zu überprüfen, ob die Lagerbedingungen von allen Personen eingehalten wurden, die die Produkte gelagert haben, und jeglichen Regress gegen die Person auszuüben, die diese Pflichten nicht erfüllt hat.

Garantiewert:

*Ersetzung der ursprünglich gelieferten Ware:

Der Hersteller liefert dem Begünstigten eine Warenmenge, die dem Kaufwert gleichwertig/gleich ist, gegebenenfalls abzüglich einem Prozentsatz für die Abnutzung, der von der Nutzungsdauer der defekten Ware abhängt*:

 Bei privater Nutzung:

–  0 – 2 vollendete Jahre: 100% des Kaufwerts,

–  3 – 10 vollendete Jahre: 75 % des Kaufwerts,

–  11 – 15 vollendete Jahre: 50% des Kaufwerts,

–  16 – 20 vollendete Jahre: 10 % des Kaufwerts

 Bei öffentlicher Nutzung:

–  0 – 20 vollendete Jahre: 100% des Kaufwerts,

–  3 – 10 vollendete Jahre: 50 % des Kaufwerts,

–  11 – 15 vollendete Jahre: 10% des Kaufwerts,

–  16 – 20 vollendete Jahre: 5% des Kaufwerts.

 

* Die Nutzungsdauer beginnt ab ausdrücklicher, vorbehaltloser Freigabe des bestellten Bauwerks (also dem im Protokoll zur Aufhebung der Vorbehalte genannten Datum), ansonsten mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung des Monteurs.

5. TOP CUBE

Die besonderen Garantiebedingungen zu diesem Produkt wurden gemäß den von der DTU 51-4 beschriebenen und vorgeschlagenen fachlichen Empfehlungen festgelegt.

Garantiedauer

20 Jahre

Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren, der bei ausdrücklicher Abnahme am Datum des Abnahmeprotokolls des Bauwerks beginnt, ansonsten am Ausstellungsdatum der Rechnung des Monteurs.

Garantiegeber

BURGER & CIE

ZI du Bois l’Abbesse – 68660 – LIEPVRE – FRANKREICH

Tel.: 03 88 07 65 67 • serviceclientgrad@burger.fr

Von der Garantie gedeckter Schadensfall

* Bruch des Cubes nach einer fachgemäßen Installation und sachgemäßen Nutzung gemäß den Empfehlungen:

Die fachgerechte Ausführung durch den Bauherrn, den Bauleiter und die verschiedenen an der Ausführung des bestellten Bauwerks beteiligten Personen ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie. 

Bedingungen

– Temperatureinsatzbereich: zwischen -20°C und +60°C.

– Montiert auf einem Aluminiumprofil der Marke „Grad“,

– Fester (Beton oder Fliesen) oder stabiler Untergrund.

Ausschlüsse

Die Garantie gilt nicht:

  • bei Nichteinhaltung der Vorgaben der BURGER & CIE und insbesondere derjenigen im von BURGER & CIE gelieferten (am Datum der Inanspruchnahme geltenden) Montage- und Pflegeleitfaden,
  • bei direkter oder indirekter UV-Strahlen-Aussetzung des Produkts für eine Dauer von mehr als 6 Monaten (bei der Lagerung), die zu einem Verblassen und Brüchigkeit des Materials, aus dem das Produkt besteht, führen kann,

 

Lagerbedingungen

Die Produkte, die Gegenstand der Garantie sind, müssen gemäß den vom Hersteller vorgegebenen Bedingungen gelagert werden, also unter einem Dach, um sie vor dem Wetter (Wind, Regen, Schnee, Hagel), der Einwirkung des Widerscheins des Mondes und der Sonnenstrahlung und extremer Verschmutzung zu schützen.

Die Lagerbedingungen gelten für alle Personen, die die Produkte, die Gegenstand der Garantie sind, lagern könnten, egal welche Rolle sie bei der Ausführung des Bauwerks haben. Wenn eine dieser Personen diese nicht beachtet, kann sie gegebenenfalls zur Haftung gezogen werden.

Der Begünstigte wird aufgefordert, soweit möglich den Zustand des Produkts vor seiner Installation zu überprüfen und dem Hersteller in diesem Sinne jeglichen Vorbehalt mitzuteilen.

Der Hersteller behält sich das Recht vor, die Garantie nicht zu gewähren, wenn er denkt, dass der Begünstigte die Lagervorgaben nicht eingehalten hat, wobei es dem Begünstigen obliegt, zu beweisen, dass er die Produkte, die Gegenstand der Garantie sind, unter den vom Hersteller vorgegebenen Lagerbedingungen gelagert hat.

Bei Inanspruchnahme der Garantie behält sich der Hersteller das Recht vor, zu überprüfen, ob die Lagerbedingungen von allen Personen eingehalten wurden, die die Produkte gelagert haben, und jeglichen Regress gegen die Person auszuüben, die diese Pflichten nicht erfüllt hat.

Garantiewert

*Ersetzung der ursprünglich gelieferten Ware:

Der Hersteller liefert dem Begünstigten eine Warenmenge, die dem Kaufwert gleichwertig/gleich ist, gegebenenfalls abzüglich einem Prozentsatz für die Abnutzung, der von der Nutzungsdauer der defekten Ware abhängt*:

 

 Bei privater Nutzung:

–  0 – 2 vollendete Jahre: 100% des Kaufwerts,

–  3 – 10 vollendete Jahre: 75 % des Kaufwerts,

–  11 – 15 vollendete Jahre: 50% des Kaufwerts,

–  16 – 20 vollendete Jahre: 10 % des Kaufwerts

 Bei öffentlicher Nutzung:

–  0 – 2 vollendete Jahre: 100% des Kaufwerts,

–  3 – 10 vollendete Jahre: 50 % des Kaufwerts,

–  11 – 15 vollendete Jahre: 10% des Kaufwerts,

–  16 – 20 vollendete Jahre: 5% des Kaufwerts.

* Die Nutzungsdauer beginnt ab ausdrücklicher, vorbehaltloser Freigabe des bestellten Bauwerks (also dem im Protokoll zur Aufhebung der Vorbehalte genannten Datum), ansonsten mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung des Monteurs.

II. BODENBELÄGE UND VERKLEIDUNGEN

Da die Gesellschaft BURGER & CIE nicht die Teile herstellt, aus denen die Bodendielen und Fassadenpaneele ihres zu klipsenden Terrassen-/Fassadenverkleidungskonzepts bestehen, besteht für diese Produkte Garantie gemäß den gewerblichen Garantiebedingungen der Hersteller.

Bei Inanspruchnahme der von der Gesellschaft BURGER & CIE angebotenen gewerblichen Garantie wird dem Kunden empfohlen, sich an die entsprechenden Stellen der Dielen- und Paneelehersteller zu wenden, wenn er die gewerbliche Garantie in Anspruch nehmen will, die sie als Hersteller der Dielen oder Paneele der Produkte der Marke GRAD, aus denen die Bodenbeläge und Verkleidungen des „zu klipsenden Terrassenkonzepts“ bestehen, anbieten.

Die Gesellschaft BURGER / CIE unterstützt ihn dabei, um die Inanspruchnahme etwaiger, von ihren Lieferanten angebotener Garantien zu erleichtern, insbesondere indem sie alle erforderlichen Belege liefert, JEDOCH bürgt sie keinesfalls für diese Garantien.

Allein um ihre Kundschaft zu informieren hat die Gesellschaft BURGER & CIE nachstehend die von ihren verschiedenen Partnern, die die Dielen und Paneele liefern, die bei der Fabrikation ihrer Produkte der Marke „GRAD“ verwendet werden, angebotenen Garantiebedingungen aufgeführt.

Die nachfolgend aufgeführten Garantiebedingungen der Lieferanten der Gesellschaft BURGER & CIE gelten ab 1. Januar 2022.

 

Die Gesellschaft BURGER & CIE kann die Aktualisierung der Garantiebedingungen ihrer Lieferanten nicht gewährleisten; diese werden nur zur Information und als Anhaltspunkt geliefert.

 

Bei den Lieferanten, die ihren Sitz außerhalb des französischen Staatsgebiets haben, wurden die nachstehenden Angaben aus der ursprünglichen Sprache ins Französische übersetzt.

Bei Widerspruch zwischen der in den Garantiebedingungen der Gesellschaft BURGER & CIE aufgeführten Version und denjenigen, die von ihren Lieferanten angegeben werden, gilt in jedem Fall der ursprüngliche, von den Lieferanten herausgegebene Garantietext.

 

Ausnahmsweise bürgt die Gesellschaft BURGER & CIE unter den nachstehend aufgeführten Bedingungen für die Garantie bezüglich der Dielen, die ausschließlich von den Gesellschaften WOOD WORLD TRADING – EVOLEEN und VDC geliefert und hergestellt werden.

Die DTU 51.4 hat Empfehlungen für die Nutzung von Produkten, für die Garantie besteht, herausgegeben, die in Abhängigkeit von den Installations- und Nutzungsbedingungen, „Gebrauchsklassen“ / „Nutzungsklassen“ genannt, variieren, auf deren Grundlage einige der gewerblichen Garantiebedingungen unserer Lieferanten festgelegt wurden.

 1. HOLZ DER MARKE ACCOYA®

Garantiedauer

– 50 Jahre, wenn das Holz der Marke Accoya® gemäß den Bedingungen der Nutzungsklasse 1, 2 und 3 der Norm EN 335-1 verwendet wird,

– 25 Jahre, wenn das Holz der Marke Accoya® gemäß den Bedingungen der Nutzungsklasse 4 der Norm EN 335-1 verwendet wird (oder weniger als 20 cm über dem Erdboden montiert wird),

Garantiegeber

ACCSYS TECHNOLOGIES

Westervoortsedijk 73

PO Box 2147

6827 AV ARNHEM – NIEDERLANDE

+31 (0) 26 366 4122 • +31 (0) 26 366 5936 • www.accoya.com

Von der Garantie gedeckter Schadensfall

Sachschaden verursacht durch:

– Zersetzung durch Pilze oder Fäule,

Im Rahmen dieser Garantie ist die Zersetzung durch Pilze auf die Zersetzung durch Weichfäulepilze und die Pilzarten Poria placenta, Coniophora puteana, Gloeophyllum trabeum, Corriolus versicolor undrpula lacrymans beschränkt; sie beinhaltet keine normalen Schimmelpilze auf der Oberfläche, Rost oder andere Organismen, Bakterien oder Pilze).

– Ausdehnung oder Schwund über 2,5%,

-> in den beiden vorstehend genannten Fällen: ein Schadensfall, der einen Schaden verursacht, der es dem Holz der Marke Accoya® nicht mehr erlaubt, seine vorgesehene Funktion zu erfüllen.

Bedingungen

Reklamation innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung eines mutmaßlichen Ereignisfalls zusammen mit dem originalen Garantiezertifikat, Kopien der entsprechenden Rechnung(en), einer Beschreibung der Schäden und Fotografien, die die mutmaßlichen Schäden zeigen, zu richten an ACCSYS TECHNOLOGIES.

Das Holz der Marke Accoya® muss gemäß den schriftlichen Anweisungen von ACCSYS TECHNOLOGIES und der Zertifizierungsstellen und verschiedenen, im jeweiligen Nutzungsland der Produkte geltenden, bauwerksspezifischen Gesetze und Verordnungen (Bauordnungen) gelagert, installiert und/oder aufbewahrt werden.

Wenn das Holz der Marke Accoya® nicht gemäß den schriftlichen Anweisungen von ACCSYS TECHNOLOGIES installiert wird, erlischt diese Garantie.

Ausschlüsse

– die Garantie deckt keine Kosten in Verbindung mit der Demontage von beschädigten Produkten auf Holzbasis der Marke Accoya® oder für die Installation oder Ersetzung der Produkte auf Holzbasis der Marke Accoya® oder sonstigen Kosten für die Wiederherstellung,

– Jegliche Nutzung des Holzes der Marke Accoya® in Nutzungsklassen, die nicht den Anforderungen der Norm EN 335-1 entspricht,

– Jeglicher Kontakt zwischen Holz der Marke Accoya® und Flüssigkeiten mit einem pH-Wert über 9,

– Jeglicher ständige Kontakt zwischen Holz der Marke Accoya® und Meerwasser oder Brackwasser (Nutzungsklasse 5 gemäß der Norm EN 335-1),

– Jegliches, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Accsys Technologies nach seiner Lieferung, zum Beispiel durch chemische Behandlung, geänderte oder imprägnierte Holz der Marke Accoya®,

– Jeglicher Schaden oder Mangel durch oder zurückzuführen auf eine falsche Lagerung, Handhabung, Platzierung oder Nutzung des Holzes der Marke Accoya®, unter anderem einschließlich jedem Schaden aufgrund der Tatsache, dass die schriftlichen Anweisungen von ACCSYS TECHNOLOGIES nicht befolgt wurden,

– Eine falsche Nutzung, Vernachlässigung, Veränderung oder missbräuchliche Nutzung des Holzes der Marke Accoya®,         

– Ein Absacken oder eine strukturelle Bewegung und/oder Bewegung der Materialien, an denen das Holz der Marke Accoya® befestigt ist,

– Schäden aufgrund einer falschen Konzeption der Unterkonstruktion oder eines Überschreitens der für die betroffene Struktur vorgesehenen Maximalbelastungen,

– Zufällige Ereignisse wie Orkane, Tornados, Hagel, Erdbeben, Überschwemmungen und andere schwere meteorologische oder Naturphänomene,

– Jeglicher andere Grund als ACCSYS TECHNOLOGIES zuzuschreibende Fabrikationsmängel.

Garantiewert

ACCSYS TECHNOLOGIES ersetzt eigenmächtig alle Produkte auf Holzbasis der Marke Accoya®, die materiell beschädigt sind, vom Lieferdatum bis zum Ablauf der angegebenen Garantiezeiträume.

 2. HOLZ DER MARKE KEBONY®

Garantiedauer

30 Jahre

Garantiegeber

KEBONY NORGE AS

À l’attention du Président Directeur Général

Hoffsveien 48

0377 OSLO – NORWAY

E-Mail: info@kebony.com

Von der Garantie gedeckter Schadensfall

Jeglicher Sachschaden an den Produkten der Marke Kebony®, der nach einer Nutzung der Klasse 3 gemäß EN 335-1 auftrat und verursacht wurde durch:

=> die Zersetzung des Holzes durch einen Pilz, was zu einer Weichfäule führte, und durch die holzzersetzenden Pilze Postia placenta, Coniophora puteana, Gloeophyllum trabeum oder Corriolus versicolor, so dass die Produkte von Kebony® ihre vorgesehene Funktion nicht mehr erfüllen.

Bedingungen

Jegliche Reklamation muss innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung eines Schadens und bereits bei Verdacht schriftlich an die KEBONY NORGE AS erfolgen.

Sie muss begleitet werden von einem originalen Garantiezertifikat, Kopien der entsprechenden Quittungen, einer Beschreibung des Schadens und Fotografien, die den mutmaßlichen Schaden zeigen.

Als Feststellung gilt der Zeitpunkt, an dem der mutmaßliche Schaden vom Eigentümer / ursprünglichen Käufer entdeckt wurde oder entdeckt werden hätte müssen.

Die Garantie deckt keine Fälle von Kontamination der Produkte durch nicht zerstörende Organismen wie oberflächlichem Schimmel, Schimmelpilze oder Algen; diese führt zu keiner Entschädigung durch und keinem Regress gegen die KEBONY NORGE AS.

KEBONY NORGE AS behält sich das Recht vor, die unter der Marke Kebony® verkauften Produkte vor einer etwaigen Übernahme durch sie und bei jeglichem Antrag auf Ersetzung oder finanzielle Entschädigung oder anderem Regress/anderen Anträgen über diese Garantie zu begutachten.

Sobald ein möglicher Reklamationsgrund entdeckt wird, muss der Reklamierende alle angemessenen Schritte unternehmen, um das Holz der Marke Kebony® vor jeglichem weiteren Schaden zu schützen, und jegliche angemessenen Schritte, um potentielle Verluste durch den mutmaßlichen Schaden abzumildern.

Alle Garantien gelten, wenn die Installationsrichtlinien der Marke Kebony®, die Pflegerichtlinien für den Nutzer und die anderen Dokumente zu den Produkten der Marke Kebony®, die zum Kaufzeitpunkt galten, eingehalten und bei der Handhabung, Lagerung, Montage und Nutzung der Produkte der Marke Kebony® befolgt wurden.

Jeglicher Fehler bei der Montage des Holzes der Marke Kebony® in Bezug auf die Anweisungen der KEBONY NORGE AS führt zur Nichtigkeit der Garantie.

Ausschlüsse

– Diese Garantie deckt nicht die Kosten in Verbindung mit der Demontage der unter der Marke Kebony® verkauften, beschädigten Holzprodukte, die Kosten für die Montage oder Ersetzung der unter der Marke Kebony® verkauften Holzprodukte oder die Kosten für die Ausbesserung.

– Schäden an irgendeinem, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der KEBONY NORGE AS später, zum Beispiel durch chemische Behandlungen, geänderten oder imprägnierten Produkt der Marke Kebony® werden von dieser Garantie nicht gedeckt.

– Schäden oder Mängel, die auf irgendeine Weise den nachstehend aufgeführten Gründen zuzuschreiben sind, ODER die eine Folge eines der nachstehend aufgeführten Gründe sind, werden nicht durch die Garantie gedeckt:

  • falsche Lagerung, Handhabung, Installation oder Nutzung des Holzes der Marke Kebony®, unter anderem einschließlich jedem Schaden, bei dem die schriftlichen Anweisungen der KEBONY NORGE AS nicht befolgt wurden;
  • eine falsche Nutzung, Vernachlässigung, Veränderung oder missbräuchliche Nutzung des Holzes der Marke Kebony®;
  • eine schlechte Anordnung oder eine schlechte strukturelle Bewegung und/oder Bewegung der Materialien, mit denen das Holz der Marke Kebony® verbunden ist;
  • Schäden in Verbindung mit einer falschen Konzeption der gesamten Unterkonstruktion,
  • wenn bei irgendeiner Struktur der vorgesehene maximale Windwiderstand überschritten wird;
  • Naturkatastrophen wie Orkane, Tornados, Hagel, Erdbeben, Überschwemmungen und andere schwere klimatische oder Naturphänomene;
  • jeglicher andere Grund als KEBONY NORGE AS zuzuschreibende Fabrikationsmängel.

Garantiewert

Ab 1. Januar 2022 ersetzt KEBONY NORGE AS die beschädigte Warenmenge nach ihrem Kaufwert abzüglich eines Abnutzungssatzes, der in Abhängigkeit von der Nutzungsdauer der beschädigten Ware gemäß der nachstehenden Tabelle angewandt wird*:

garantie_kebony_allemagne 

 3. THERMOESCHE

Die Terrassendielen aus dem thermisch behandelten Holztyp „Esche“, normalerweise „Thermoesche“ genannt, besorgt die Gesellschaft BURGER & CIE bei mehreren Lieferanten, die diese Holzart herstellen.

Nachfolgend finden Sie die direkt von der Gesellschaft BURGER&CIE und ihren Lieferanten, die diese Dielenart herstellen, gewährten Garantiebedingungen.

Die Gesellschaft BURGER&CIE verpflichtet sich, als Garantiegeber für die ihr von den folgenden Gesellschaften gelieferten und von diesen für sie hergestellten Terrassendielen zu bürgen:

  • EVOLEN DOQ

OSJECKA 92PO BOX

44330 NOVSKA

CROATIA

  • WOOD WORLD TRADING

MARKA AURELIJA BR 9,

SREMSKA MITROVICA 22000

SERBIA

  • VANDECASTEELE HOUTIMPORT

BERGSTRAAT 25

8511 AALBEKE

BELGIUM

 

Die von der BURGER&CIE als Garantiegeber gewährten Garantiebedingungen werden nachstehend dargelegt.

Bezüglich der Terrassendielen aus Thermoesche, die von der Gesellschaft THERMORY AS hergestellt und geliefert werden, bürgt BURGER&CIE nicht für die gewerbliche Garantie, die diese Gesellschaft zu den nachstehend angegebenen, nur zur Information aufgeführten Bedingungen gewährt. Die Gesellschaft THERMORY AS gewährt nur eine Garantie für Produkte, die sie herstellt.

3.1 LIEFERANT – GARANTIEGEBER: THERMORY AS

Garantiedauer

20 Jahre

Garantiegeber

THERMORY AS

Saha tee 25, Loo

74201, HARJUMAA – ESTONIA

Tel.: +372 606 2903 • E-Mail: info@thermory.com

Von der Garantie gedeckter Schadensfall

Die Garantie deckt strukturelle Schäden (Fäule) des Produkts, die während des Garantiezeitraums auftreten und durch Weichfäulepilze und holzzersetzende Pilze über die im geltenden technischen Produktdatenblatt beschriebenen Parameter hinaus verursacht werden.

Bedingungen

– Die Reklamation muss schriftlich innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Entdecken der unter diese Garantie fallenden Schäden zusammen mit dem originalen Garantiezertifikat, Kopien der Kaufrechnungen und einer Beschreibung der Schäden, einschließlich expliziter Fotos, an den Vertreter der THERMORY AS gesandt werden.

– Die THERMORY AS muss die Mängel und Umstände der Installation der Produkte innerhalb einer angemessenen Zeit unter Berücksichtigung der Nähe ihres Vertreters begutachten können, bevor Demontage- oder Reparaturarbeiten unternommen werden.

– Der Reklamierende muss jegliche angemessenen Maßnahmen ergreifen, um den Zustand des Produkts zu schützen und etwaige zukünftige Schäden zu vermeiden, bis die THERMORY AS die Schäden feststellen konnte.

– Das Produkt muss gemäß den Empfehlungen der THERMORY AS gelagert, transportiert und installiert werden.

– Das Produkt muss gemäß den für den Installationsort geltenden Bauvorschriften gelagert, transportiert und installiert werden.

Ausschlüsse

Die Garantie gilt nicht bei:

– Schäden aufgrund unsachgemäßem oder gemäß den Anweisungen (Verkaufshandbuch) von THERMORY AS nicht akzeptiertem Gebrauch der Terrasse,

– falscher Lagerung, falscher Handhabung oder falschem Transport des Produkts,

– nicht den von THERMORY AS kommunizierten Montageempfehlungen entsprechender Installation,

– Nutzung von nicht passendem oder nicht von der THERMORY AS empfohlenem Zubehör und Befestigungen,

– Schäden durch Vernachlässigung oder schlechte Konstruktion vor Ort,

– Auswirkungen von fallenden Objekten oder übermäßig starken Windböen,

– Installation des Produkts weniger als 10 cm über dem Boden (Abstand zwischen dem Boden und der Unterseite der Diele), über stehendem Wasser oder ohne ausreichende Belüftung,

– Naturkatastrophe,

– Umweltverschmutzung oder kontaminierter Luft,

– Verfärbung, Flecken oder vollständig oder teilweise durch Schimmel, Pilze, Algen, organische Materialien, metallische Oxide oder Partikel verursachte Flecken, unter anderem Rost oder Korrosion jeglicher Befestigung, Verschmutzung, anderen Luft- und Umweltschadstoffen, fremden Substanzen wie Fett oder Öl, chemischen Produkten, unter anderem diejenigen, die man in Reinigungsmitteln, Pestiziden, Dünger, Farben, Klebemitteln und Oberflächenbehandlungen findet,

– Schäden durch Verformung oder Absacken des Bodens oder des Unterbaus, auf dem das Produkt installiert wird,

– Schäden durch Feuer (einschließlich Grill, Grillgeräte usw.),

– Schäden durch Tiere wie Nager, Insekten, Wild- oder Haustiere,

– Änderungen oder Entfernen von Produkten,

– Normalem Verschleiß, einschließlich natürlicher Farbveränderung durch normales Wetter (definiert als natürliches Ausblühen, Sonnenaussetzung, Witterungseinflüssen und atmosphärische Bedingungen, die dazu führen, dass farbige Oberflächen oder Holzoberflächen nach und nach Farbe verlieren, rissig werden oder Schmutz ansammeln oder Flecken bekommen).

Garantiewert

Die THERMORY SA ersetzt (Neulieferung) das beschädigte Produkt oder erstattet die Kosten des beschädigten Produkts, auf das Garantie ist, entsprechend des Alters der Terrasse:

– bis zu 5 Jahre: 100% des Kaufwerts

– 6 bis 10 Jahre: 60% des Kaufwerts

– 11 bis 15 Jahre: 30% des Kaufwerts

– 16 bis 20 Jahre: 10% des Kaufwerts

Diese Garantien stellen die einzigen von THERMORY AS gewährten Garantien dar. Jede andere Art von Garantie ist ausgeschlossen.

Sie gelten für in Frankreich gekaufte, installierte und/oder genutzte Produkte.

 

3.2. LIEFERANTEN: EVOLEN DOQ – WOOD WORLD TRADING – VANDERCASTEELE HOUTIMPORT
       GARANTIEGEBER: BURGER&CIE

Die Gesellschaft BURGER&CIE bietet den Begünstigten ihrer Garantie an, unter den nachstehenden Bedingungen als Garantiegeber aufzutreten.

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Terrassendielen des Typs Thermoesche folgender Hersteller: Der Gesellschaften EVOLEN DOQ – WOOD WORLD TRADING – VANDERCASTEELE HOUTIMPORT.

Diese Bedingungen ähneln denjenigen der Gesellschaft THERMORY AS.

Die besonderen Garantiebedingungen zu diesem Produkt wurden gemäß den von der DTU 51-4 beschriebenen und vorgeschlagenen fachlichen Empfehlungen festgelegt.

 

Garantiedauer

2 Jahre

Die Garantie gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren, der bei ausdrücklicher Abnahme am Datum des Abnahmeprotokolls des Bauwerks beginnt, ansonsten am Ausstellungsdatum der Rechnung des Monteurs.

Garantiegeber

BURGER & CIE

ZI du Bois l’Abbesse – 68660 – LIEPVRE – FRANKREICH

Tel.: 03 88 07 65 67 • serviceclientgrad@burger.fr

Von der Garantie gedeckter Schadensfall

Die Garantie deckt strukturelle Schäden (Weichfäule – Pilzkrankheit) der Terrassendielen, die während des Garantiezeitraums auftreten und verursacht werden können durch:

* Pilze,

* alle durch Pilze hervorgerufenen Auswirkungen

die das Holz der Terrassendielen über die vom Hersteller oder Verkäufer beschriebenen Parameter hinaus zerstören können.

Bedingungen

– Die Reklamation ist schriftlich innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdecken der von dieser Garantie gedeckten Schäden mit Fotos, die den Schaden zeigen, über folgende E-Mail-Adresse an die BURGER&CIE zu richten: serviceclientgrad@burger.fr.

– Vor jeglicher Umsetzung von Demontage- oder Reparaturarbeiten muss die BURGER & CIE in der Lage gewesen sein, durch einen ihrer Vertreter innerhalb einer angemessene Frist:

  • die Mängel zu begutachten, die von der Person angeführt wurden, die die Garantie in Anspruch nehmen will,
  • die Umstände der Nutzung der betroffenen Produkte vor Umsetzung jeglicher Demontage- oder Reparaturarbeiten zur Kenntnis zu nehmen,

– Ein möglicher Begünstigter muss alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um den Zustand des betroffenen Produkts zu schützen und jeglichem etwaigen künftigen Schaden vorzubeugen, um der BURGER&CIE zu erlauben, den Schadensfall festzustellen.

– Das Produkt muss gemäß den Empfehlungen der BURGER&CIE gelagert, transportiert und installiert werden.

– Das Produkt muss gemäß den für den Installationsort geltenden Bauvorschriften gelagert, transportiert und installiert werden.

Ausschlüsse

Die Garantie gilt nicht bei einem Schadensfall infolge:

– einer unsachgemäßen oder als nicht den Anweisungen und Empfehlungen der Gesellschaft BURGER&CIE zur Installation und Pflege entsprechend angesehenen Nutzung der Terrasse,

– falscher Lagerung, falscher Handhabung oder falschem Transport der Produkte,

– einer Installation, die nicht die Empfehlungen der Gesellschaft BURGER&CIE einhält,

– einer Nutzung von Zubehör oder Befestigungsteilen, die die BURGER&CIE nicht empfiehlt,

– Nachlässigkeit oder schlechter Konstruktion, die nicht die geltenden Standards und anerkannten Regeln der Technik einhält,

– Auswirkungen von fallenden Objekten oder übermäßig starken Windböen,

– einer Installation des Produkts weniger als 10 cm über dem Boden (also dem unbedingt zwischen dem Boden und der Unterseite der Diele einzuhaltenden Abstand), über stehendem Wasser oder ohne ausreichende Belüftung,

– einer Naturkatastrophe,

– Umweltverschmutzung oder kontaminierter Luft,

– des Vorhandenseins von Schimmel, Pilzen, Algen, organischen Materialien, metallischen Oxiden oder

  • jeglicher anderen Partikel wie Rost oder Korrosion, Schmutz oder anderen Luft- oder Umweltverschmutzungen,
  • fremden Substanzen wie Fett oder Öl, chemischen Produkten, unter anderem diejenigen, die man in Reinigungsmitteln, Pestiziden, Dünger, Farben, Klebemitteln und Oberflächenbehandlungen findet, auf den Terrassendielen,

was zum Auftreten von Farbveränderungen oder Flecken auf dem Produkt geführt haben kann.

– einer Verformung oder eines Absacken des Bodens oder des Unterbaus, auf dem das Produkt installiert wird,

– von Feuer (einschließlich Grill, Grillgeräte usw.),

– von Taten durch Tiere wie Nager, Insekten, Wild- oder Haustiere,

– einer Änderung der Produkte, egal ob absichtlich oder unabsichtlich,

– normalen Verschleißes des Produkts, auch infolge einer Änderung des Produkts natürlichen Ursprungs wie der Verfärbung aufgrund normalen Wetters, also natürlicher Ausblühung, Sonnenaussetzung, Witterungseinflüssen und atmosphärische Bedingungen, die die natürliche, langsame Farbveränderung einer farbigen Oberfläche auf Holzbasis, das leicht rissig wird, was eine Ansammlung von Schmutz in Form von Flecken ermöglicht, erklärt.

Garantiewert

*Ersetzung der ursprünglich gelieferten Ware:

Der Hersteller liefert dem Begünstigten eine Warenmenge, die dem Kaufwert gleichwertig/gleich ist, gegebenenfalls abzüglich einem Prozentsatz für die Abnutzung, der von der Nutzungsdauer der defekten Ware abhängt*:

 Bei privater Nutzung:

–  0 – 2 vollendete Jahre: 100% des Kaufwerts,

–  3 – 10 vollendete Jahre: 75 % des Kaufwerts,

–  11 – 15 vollendete Jahre: 50% des Kaufwerts,

–  16 – 20 vollendete Jahre: 10 % des Kaufwerts

 Bei öffentlicher Nutzung:

–  0 – 2 vollendete Jahre: 100% des Kaufwerts,

–  3 – 10 vollendete Jahre: 50 % des Kaufwerts,

–  11 – 15 vollendete Jahre: 10% des Kaufwerts,

– 16 – 20 vollendete Jahre: 5% des Kaufwerts.

* Die Nutzungsdauer beginnt ab ausdrücklicher, vorbehaltloser Freigabe des bestellten Bauwerks (also dem im Protokoll zur Aufhebung der Vorbehalte genannten Datum), ansonsten mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung des Monteurs.

 4. THERMOKIEFER UND THERMO CLEAR PINE

4.1 LIEFERANT: THERMORY AS

Garantiedauer

15 Jahre

Garantiegeber

THERMORY AS

Saha tee 25, Loo

74201, Harjumaa – ESTONIA

Tel.: +372 606 2903 • E-Mail: info@thermory.com

Von der Garantie gedeckter Schadensfall

Die Garantie deckt strukturelle Schäden (Fäule) des Produkts, die während des Garantiezeitraums auftreten und durch Weichfäulepilze und holzzersetzende Pilze über die im geltenden technischen Produktdatenblatt beschriebenen Parameter hinaus verursacht werden.

Bedingungen

– Die Reklamation muss schriftlich innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Entdecken der unter diese Garantie fallenden Schäden zusammen mit dem originalen Garantiezertifikat, Kopien der Kaufrechnungen und einer Beschreibung der Schäden, einschließlich expliziter Fotos, an den Vertreter der THERMORY AS gesandt werden.

– Die THERMORY AS muss die Mängel und Umstände der Installation der Produkte innerhalb einer angemessenen Zeit unter Berücksichtigung der Nähe ihres Vertreters begutachten können, bevor Demontage- oder Reparaturarbeiten unternommen werden.

– Der Reklamierende muss jegliche angemessenen Maßnahmen ergreifen, um den Zustand des Produkts zu schützen und etwaige zukünftige Schäden zu vermeiden, bis die THERMORY AS die Schäden feststellen konnte.

– Das Produkt muss gemäß den Empfehlungen der THERMORY AS gelagert, transportiert und installiert werden.

– Das Produkt muss gemäß den für den Installationsort geltenden Bauvorschriften gelagert, transportiert und installiert werden.

Ausschlüsse

– Schäden aufgrund unsachgemäßem oder gemäß den Anweisungen von THERMORY AS (Handbuch) nicht akzeptiertem Gebrauch,

– falsche Lagerung, falsche Handhabung oder falscher Transport des Produkts,

– nicht den Montageempfehlungen der THERMORY AS entsprechende Installation,

– Nutzung von nicht passenden oder nicht von der THERMORY AS empfohlenem Zubehör und Befestigungen,

– Schäden durch Vernachlässigung oder schlechte Konstruktion vor Ort,

– Auswirkungen von fallenden Objekten oder übermäßig starken Windböen,

– Installation des Produkts weniger als 10 cm über dem Boden (Abstand zwischen dem Boden und der Unterseite der Diele), über stehendem Wasser oder ohne ausreichende Belüftung,

– Naturkatastrophe,

– Umweltverschmutzung oder kontaminierte Luft,

– Verfärbung, Flecken oder vollständig oder teilweise durch Schimmel, Pilze, Algen, organische Materialien, metallische Oxide oder Partikel verursachte Flecken, unter anderem Rost oder Korrosion jeglicher Befestigung, Verschmutzung, andere Luft- oder Umweltschadstoffe, fremde Substanzen wie Fett oder Öl, chemische Produkte, unter anderem diejenigen, die man in Reinigungsmitteln, Pestiziden, Dünger, Farben, Klebemitteln und Oberflächenbehandlungen findet,

– Schäden durch Verformung oder Absacken des Bodens oder des Unterbaus, auf dem das Produkt installiert wird,

– Schäden durch Feuer (einschließlich Grill, Grillgeräte usw.),

– Schäden durch Tiere wie Nager, Insekten, Wild- oder Haustiere,

– Änderungen oder Entfernen von Produkten,

– Der normale Verschleiß, einschließlich natürlicher Farbveränderung durch normales Wetter (definiert als natürliches Ausblühen, Sonnenaussetzung, Witterungseinflüsse und atmosphärische Bedingungen, die dazu führen, dass farbige Oberflächen oder Holzoberflächen nach und nach Farbe verlieren, rissig werden oder Schmutz ansammeln oder Flecken bekommen).

Garantiewert

THERMORY SA ersetzt (Neulieferung) das beschädigte Produkt oder erstattet die Kosten des beschädigten Produkts, auf das Garantie ist, entsprechend der Alterung/des Alters des Produkts:

– bis zu 5 Jahre: 100% des Kaufwerts

– 6 bis 9 Jahre: 60% des Kaufwerts

– 10 – 12 Jahre: 30% des Kaufwerts

– 13 -15 Jahre: 10% des Kaufwerts

Diese Garantien stellen die einzigen von THERMORY AS gewährten Garantien dar. Jede andere Art von Garantie ist ausgeschlossen.

Sie gelten für in Frankreich gekaufte, installierte und/oder genutzte Produkte.

5. VERBUNDSTOFF

Garantiedauer

garantie_composite_allemagne

Garantiegeber

HUZHOU XINFENG WOOD PLASTIC COMPOSITE CO., LTD

Attn: Andy Shen. No. 187,

West Changhong Street, Deqing Economic Development Zone,

Huzhou City – CHINA

Tel.: 0086-571-89935786 • xf@hzxinfeng.com

Von der Garantie gedeckter Schadensfall

Schadensfälle, die aufgetreten sind infolge von:

– Rissen und Brüchen,

– Fäulnis,

– Pilzen und Termiten.

Bedingungen

Installation: Die Garantie deckt nicht die Installations-, Demontage- oder Neumontagekosten, unter anderem auch nicht die Arbeits- und Transportkosten. Die Verpflichtung von XINFENG ist allein auf die Ersetzung des Produkts beschränkt und XINFENG obliegt keine weitere Haftung, außer sie ist in diesem Dokument ausdrücklich aufgeführt.

Keinesfalls kann XINFENG haftbar gemacht werden für Nebenschäden, besondere Schäden, mittelbare Schäden oder Folgeschäden aufgrund eines Mangels der gelieferten Produkte, einschließlich Sachmängel.

Befestigungen: Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Befestigungen, die nicht von XINFENG geliefert werden. Diese Garantie schließt Rost der Befestigungen oder durch die Befestigungen verursachte Fäule aus.

– Jegliche Reklamation ist innerhalb von 30 Tagen an HUZHOU XINFENG WOOD PLASTIC COMPOSITE CO., LTD zu richten und muss begleitet werden von der Kaufrechnung und Fotos, die die festgestellten Mängel zeigen.

– Nachdem XINFENG alle Informationen überprüft hat, wird sie eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Reklamation fällen.

Wenn XINFENG die Rechtmäßigkeit der Reklamation des Käufers bestätigt, wird XINFENG nach ihrer Wahl nur entweder die mangelhaften Produkte ersetzen oder den Teil des Kaufpreises erstatten, den der Käufer für diese mangelhaften Produkte gezahlt hat.

Wenn XINFENG Ersatzmaterialien liefert, kann sie den Prozentsatz Produkte ersetzen, der am Ende dieser Garantie aufgeführt ist und der den Anforderungen einer Reklamation entspricht.

Wenn XINFENG den Kaufpreis ersetzt, kann sie den Prozentsatz Produkte ersetzen, der am Ende dieser Garantie aufgeführt ist und der den Anforderungen einer Reklamation entspricht.

– Die Garantie ist anwendbar, wenn die Terrasse gemäß den von XINFENG mitgeteilten Richtlinien installiert und gepflegt wird.

Ausschlüsse

– Falsche Installation der Produkte und/oder Nichteinhaltung der Installationsrichtlinien einschließlich Nichteinhaltung des Achsabstands.

– Verwendung der Produkte über eine normale Nutzung hinaus oder für einen nicht empfohlenen Zweck.

– Bewegungen und/oder Veränderungen aufgrund des schlechten Unterbaus, auf dem das Produkt installiert ist.

– Folgen von Wetterphänomenen (wie Überschwemmung, Orkan, Erdbeben usw.), Umweltbedingungen (wie Luftverschmutzung, Feuchtigkeit usw.) oder von fremden Substanzen (wie Schmutz, Fett, Öl usw.).

– Variation oder Änderung der Produktfarbe.

– Normale Veränderung aufgrund Sonneneinstrahlung, Witterungseinflüssen und Atmosphäre, die zu einer unnormalen Färbung oder unter anderem zum Abblättern oder Ansammeln von Schmutz oder Flecken führen können.

– Falsche Handhabung oder ungeeignete Lagerbedingungen.

– Normale Abnutzung.

– Alle nicht von XINFENG gelieferten Befestigungen.

– Von den Befestigungen verursachte Zersetzung.

Ersetzter Anteil: Er muss in Abhängigkeit von den beschriebenen Problemen mit dem Hersteller besprochen werden.

 6. BAMBOU MOSO®

Die DTU 51.4 hat Nutzungsempfehlungen für durch eine Garantie gedeckte Produkte festgelegt, die je nach Installations- und Nutzungsbedingungen, „Nutzungsklassen“ genannt, variieren.

6.1. SERIE X-TREME

Die Gesellschaft MOSO INTERNATIONAL BV gibt ihrer Kundschaft einige Wartungs-, Installations- und Nutzungsempfehlungen zu diesem Produkt, die Einfluss auf die Inanspruchnahme der Herstellergarantie haben können.

Garantiedauer

25 Jahre

Garantiegeber

MOSO INTERNATIONAL B.V.,

Adam Smithweg 2

1689 ZW ZWAAG

NIEDERLANDE

Tel.: +31 (0)229 265732

www.moso-bamboo.com

MOSO International B.V. gewährt für einen Zeitraum von 25 Jahren ab dem Kaufdatum gemäß folgenden Bedingungen eine Garantie auf die Herstellung und Verleimung der Outdoor-Produkte* Bamboo X-treme®:

Diese Garantie deckt keine Schäden wegen falscher Nutzung, Unfällen, dem Vorhandensein von Insekten, höherer Gewalt und Schäden in Verbindung mit unsachgemäßer Nutzung des Produkts.

  • Die Garantie deckt auch keine sichtbaren Verschlechterungen wie zum Beispiel: Fugen, Schönheitsfehler, Verfärbung durch Licht, Deformationen oder Abnutzung der Oberschicht durch Umgebungsfeuchtigkeit. Durch falsche Pflege der Lauffläche oder falsche Installation des Materials verursachte Schäden sind ebenfalls von dieser Garantie ausgeschlossen. Mechanische, chemische oder auch durch Feuchtigkeit hervorgerufene Schäden sind auch nicht gedeckt.
  • Diese Garantieerklärung annulliert und ersetzt jegliche vorhergehende Garantieerklärung, es gilt nur die aktuelle Version der Herstellergarantie.

Anwendungsbereich

  • Die Garantie umfasst Produkte der Klasse A, die an geeigneten Orten installiert wurden.
  • Die Garantie gilt nur für eine normale Nutzung. Zur normalen Nutzung zählt unter anderem der Einsatz des Produkts in dem Bereich, für den es entwickelt wurde.
  • Nur der ursprüngliche Käufer profitiert unter den vorstehend dargelegten Bedingungen von der Garantie von MOSO®. Diese Garantie kann nicht auf einen späteren Käufer übertragen werden.

Von der Garantie gedeckter Schadensfall

  • Die Garantie deckt keine Schäden durch falsche Nutzung, Insektenbefall, höhere Gewalt und Schäden durch andere Umstände im Rahmen einer unangemessenen Nutzung,
  • Nicht gedeckt sind rein visuelle Optikmängel wie Abdrücke, Verbindungsstellen, Verfärbungen durch Licht, Deformationen durch saisonale klimatische Bedingungen oder Abnutzung der Sättigungsschicht. Probleme durch eine falsche Installation, falsche Pflege, Reinigung und Wartung der Sättigungsschicht, mechanische oder chemische Schäden sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
  • Diese Garantieerklärung annulliert und ersetzt frühere Versionen; es gilt nur die aktuelle Version der Herstellergarantie.

Anwendungsbereich

  • Das Outdoor-Produkt Bamboo X-treme® ist ein aus natürlichen Wäldern stammendes Produkt, dessen Farbe, Körnung und Aussehen variieren können. Es ist keine Reklamation aufgrund einer Farbvariation gerechtfertigt.
  • Trockenrisse an der Oberfläche und Stirnseite der Diele können von Trocknungsspannungen der Oberfläche und abgeschnittenen Enden stammen. Dieses Phänomen ist für alle Holzarten normal und kann nicht reklamiert werden.
  • Die beiden Seiten des Produkt werden mit der Zeit rau und es entstehen Holzsplitter, was durch Ausdehnung und Schrumpfung in Verbindung mit einem Wechsel trockener und feuchter Perioden verursacht wird. Dieses Phänomen ist für alle Holzarten normal und kann nicht reklamiert werden.
  • Nach der Installation können Größenänderungen oder Krümmungen auftreten. Diese Phänomene sind für alle Holzarten normal und können nicht reklamiert werden.
  • Die Garantie gilt nur für Produkte der Wahl A.
  • Die Garantie gilt nur für eine normale Nutzung. Zur normalen Nutzung zählt unter anderem der Einsatz des Produkts in dem Bereich, für den es entwickelt wurde.
  • Die Garantie gilt nur für den ursprünglichen Käufer und kann nicht übertragen werden.

Garantiebedingungen 

 

Die Inanspruchnahme der Garantie ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Konforme Installation: Der Garantiegeber empfiehlt, die Installationshinweise vor der Montage der Holzdiele aufmerksam zu lesen. Die Installationsanweisungen sind in jeder Originalverpackung und auf unserer Website: www.moso-bamboo.com/documentations zu finden. Der Käufer muss auf den Feuchtigkeitsgehalt des Boden und eine geeignete Installation bei Fußbodenheizung achten.
  • Reinigung und Pflege: Die notwendigen Informationen für die Pflege unserer Produkte finden Sie in jeder der Originalverpackungen oder auf dem Link: www.moso.eu/documentations. Bei falscher Pflege des Produkts wird keine Reklamation akzeptiert.
  • Angemessene Instandhaltung der Beschichtung: Die Garantie deckt keine Schäden durch normale Abnutzung der Holzdiele. Wenn diese Anzeichen eines teilweisen oder vollständigen Verschleißes aufweist, muss sie instand gesetzt werden, um das Material zu schützen. Es wird keine Reklamation akzeptiert, wenn sie durch eine schlechte Pflege der obersten Schicht der Holzdiele verursacht ist.

Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, muss das Produkt gemäß den Anweisungen zum Einsatz und zur Installation installiert werden, die vor jeglicher Installation aufmerksam gelesen werden müssen. Im Falle einer nicht konformen Installation kann die Reklamation nicht berücksichtigt werden.

Inanspruchnahme der Garantie 

Die Reklamation muss schriftlich innerhalb einer Frist von 30 Tagen gerichtet werden an den MOSO-Wiederverkäufer oder -Händler, eine MOSO-Tochtergesellschaft oder direkt an: MOSO INTERNATIONAL B.V., Adam Smithweg 2, 1689 ZW ZWAAG – NIEDERLANDE.

Der Reklamation muss eine Rechnungskopie beigelegt werden.

MOSO® International behält sich das Recht vor, die Schäden nach Terminvereinbarung vor Ort zu überprüfen.

*) Bamboo X-treme® Terrassendielen, Fassadenelemente, Zaunsysteme, Unterkonstruktionsbalken und Endprofile.

Geltende Garantieversion

Die Gesellschaft MOSO INTERNATIONAL B.V informiert unter folgendem Link über alle für ihre X-TREME-Produkte geltenden Garantiebedingungen:

https://www.moso-bamboo.com/wp-content/uploads/FR_Bamboo-X-treme_garantie_LQ-1.pdf

Bei Widerspruch zwischen den vorstehenden Informationen und denjenigen unter vorstehendem Link gelten Letztere vor dem von der Gesellschaft BURGER & CIE angezeigten Dokument, das nur informativen Charakter besitzt.

6.2. SERIE N-DURANCE

Das Produkt MOSO BAMBOO N-Durance ist eine Terrassendiele, die von der Gesellschaft MOSO INTERNATIONAL B.V aus hochverdichteten Bambusstreifen hergestellt wird.

Spezielle Quetsch- und Hochverdichtungstechniken verleihen diesen Produkten die höchstmögliche Dauerhaftigkeitsklasse gemäß den entsprechenden EU-Normen und erhöhen die Härte und Stabilität dieser Produktserie.

Eine der Eigenschaften der Terrassendiele MOSO® Bamboo N-Durance ist die stirnseitige Nut und Feder: Dies ist nur mit sehr stabilen Materialien möglich und erlaubt eine Aneinanderreihung zahlreicher Dielen in der Länge.

Dieses Produkt ist auch für zahlreiche Outdoor-Anwendungen geeignet, z.b. als Fassadenverkleidung und Sonnenschutz. Wie Tropenhölzer wird die Terrasse MOSO® Bamboo N-Durance mit der Zeit heller und vergraut, was ihr ein sehr natürliches Aussehen verleiht.

Die Gesellschaft MOSO INTERNATIONA BV gibt ihrer Kundschaft einige Wartungs-, Installations- und Nutzungsempfehlungen zu diesem Produkt, die Einfluss auf die Inanspruchnahme der Herstellergarantie haben können.

Garantiedauer

25 Jahre

Garantiegeber

MOSO INTERNATIONAL B.V.,

Adam Smithweg 2

1689 ZW ZWAAG

NIEDERLANDE

Tel.: +31 (0)229 265732

www.moso-bamboo.com

MOSO International B.V. gewährt für einen Zeitraum von 25 Jahren ab dem Kaufdatum gemäß folgenden Bedingungen eine Garantie auf die Herstellung und Verleimung der Terrassendielen Bamboo N-Durance:

  • Diese Garantie deckt keine Schäden durch falsche Nutzung, Insektenbefall, höhere Gewalt und Schäden durch andere Umstände im Rahmen einer unangemessenen Nutzung,
  • Nicht gedeckt sind rein visuelle Optikmängel wie Abdrücke, Verbindungsstellen, Verfärbungen durch Licht, Deformationen durch saisonale klimatische Bedingungen oder Abnutzung der Sättigungsschicht. Probleme durch eine falsche Installation, falsche Pflege, Reinigung und Wartung der Sättigungsschicht, mechanische oder chemische Schäden sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
  • Diese Garantieerklärung annulliert und ersetzt frühere Versionen; es gilt nur die aktuelle Version der Herstellergarantie.

Anwendungsbereich

  • Das Outdoor-Produkt Bamboo N-Durance ist ein aus natürlichen Wäldern stammendes Produkt, dessen Farbe, Körnung und Aussehen variieren können. Es ist keine Reklamation aufgrund einer Farbvariation gerechtfertigt.
  • Trockenrisse an der Oberfläche und Stirnseite der Diele können von Trocknungsspannungen der Oberfläche und abgeschnittenen Enden stammen. Dieses Phänomen ist für alle Holzarten normal und kann nicht reklamiert werden.
  • Die beiden Seiten des Produkt werden mit der Zeit rau und es entstehen Holzsplitter, was durch Ausdehnung und Schrumpfung in Verbindung mit einem Wechsel trockener und feuchter Perioden verursacht wird.

Dieses Phänomen ist für alle Holzarten normal und kann nicht reklamiert werden.

  • Nach der Installation können Größenänderungen oder Krümmungen auftreten. Diese Phänomene sind für alle Holzarten normal und können nicht reklamiert werden.
  • Die Garantie gilt nur für Produkte der Wahl A.
  • Die Garantie gilt nur für eine normale Nutzung.

Zur normalen Nutzung zählt unter anderem der Einsatz des Produkts in dem Bereich, für den es entwickelt wurde.

  • Die Garantie gilt nur für den ursprünglichen Käufer und kann nicht übertragen werden.

 

Garantiebedingungen

Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, muss das Produkt gemäß den Installationshinweisen installiert und gepflegt werden.

Bitte lesen Sie vor der Installation unsere Installations- und Pflegehinweise aufmerksam. Im Falle einer nicht konformen Installation oder Pflege kann die Reklamation nicht berücksichtigt werden.

 

Garantie

  • Diese Garantie ergänzt die gesetzlichen Ansprüche des Käufers, die die Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer beinhalten.
  • Im Falle einer Reklamation vor der Installation werden die mangelhaften Produkte kostenlos ersetzt.

Eine Reklamation nach Installation des Materials kann nicht akzeptiert werden, wenn der Käufer die Mängel vor der Installation feststellen hätte können.

  • Die Garantie kann keine durch Dritte verursachten Schäden (Beispiel: Transportschäden) umfassen.
  • Für den Fall, dass nach der Installation Schäden auftreten, behält sich MOSO International BV das Recht vor, entweder den Mangel zu reparieren oder das Material des Käufers kostenlos zu ersetzen. Wenn das mangelhafte Produkt nicht mehr in der Produktpalette vorhanden ist, wird ein gleichwertiges Produkt der aktuellen Produktpalette geliefert.
  • Eine Reklamation führt nicht zur Verlängerung der Garantiedauer.
  • Die Installationskosten und anderen Kosten werden nicht von der Garantie gedeckt.

 

Inanspruchnahme der Garantie

  • Die Reklamation muss schriftlich innerhalb einer Frist von 30 Tagen gerichtet werden an den MOSO-Wiederverkäufer oder -Händler, eine MOSO-Tochtergesellschaft oder direkt an: MOSO International B.V., Adam Smithweg 2, 1689 ZW ZWAAG, Niederlande.

Der Reklamation muss eine Rechnungskopie beigelegt werden.

  • MOSO® International behält sich das Recht vor, die Schäden nach Terminvereinbarung vor Ort zu überprüfen.

Geltende Garantieversion

Die Gesellschaft MOSO INTERNATIONAL B.V informiert unter folgendem Link über alle für ihre N-DURANCE-Produkte geltenden Garantiebedingungen:

https://www.moso-bamboo.com/wp-content/uploads/FR_Bamboo-N-durance_lame-de-terrase_garantie_LQ.pdf

Bei Widerspruch zwischen den vorstehenden Informationen und denjenigen unter vorstehendem Link gelten Letztere vor dem von der Gesellschaft BURGER & CIE angezeigten Dokument, das nur informativen Charakter besitzt.

7. DEX

Garantiedauer

2 Jahre ab Lieferung der Ware gemäß der Richtlinie 1999/44/EG.

Garantiegeber

ITCOM INDUSTRIAL S.A

R.DA INDUSTRIA

Rua da Industria n°41

4760-810 LOUSADO

AP 159 E.C. FAMALICAO

www.itcomindustrial.com

Von der Garantie gedeckt

– Fabrikationsmängel des Produkts

Ausschluss

– Kontakt mit chemischen Produkten oder Farben,

– Schäden durch die Installation des Unterbaus oder durch Mauerbewegungen

Nicht übernommene Kosten

Arbeitskosten zum Entfernen oder Installieren des defekten Materials

Begünstigter

Ursprünglicher Käufer

PR56 - Terrasse

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PR39 - Verkleidung

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PR24 - Verkleidung

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Start Rail - Verkleidung

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Mini Rail - Verkleidung

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Flat Rail - Verkleidung

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Top Rail - Terrasse

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PR39 - Terrasse

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PR24 - Terrasse

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Flat Rail - Terrasse

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